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Freitag, 31. Oktober 2014

Digitales Typenrepertorium der Wiegendrucke

"An der Staatsbibliothek zu Berlin ist seit nunmehr 110 Jahren die Arbeitsstelle des Gesamtkatalogs der Wiegendrucke (GW) tätig. Das Ziel des GW ist es, alle Drucke des 15. Jahrhunderts ... bibliographisch zu beschreiben... "bibliographische Beschreibung“ [bedeutet] für Inkunabeln nicht allein, Autor, Titel und Impressum zu verzeichnen, sondern auch detaillierte Angaben zu Format, Umfang, Lagenzusammensetzung und Inhalt sowie Transkriptionen von Titel, Textanfang, Textende und weiteren wichtigen Textstellen anzubieten. Besonderes Augenmerk kommt dabei der Bestimmung der verwendeten Drucktypen zu....Um ... die Herkunft solcher unfirmierten“ bzw. „teilfirmierten“ Inkunabeln bestimmen zu können, sind die Bibliographen auf eine kriminalistisch anmutende Spurensuche angewiesen: die Typenbestimmung. Ausgangspunkt der Typenbestimmung ist die Tatsache, dass im 15. und frühen 16. Jahrhundert das typographische Material jeder Offizin mehr oder weniger deutliche Unterschiede aufweist. Die Drucker stellten zu dieser Zeit ihre Schriften in der Regel noch selbst her, und auch wenn sie dabei den aktuellen stilistischen Trends folgten, haben die Druckschriften einer Werkstatt – ob gewollt oder ungewollt – stets individuelle Merkmale. Sofern diese Merkmale sicher identifiziert werden können und dieselben Typen in namentlich gekennzeichneten Drucken einer Offizin verwendet werden, können auch unfirmierte Ausgaben dieser Druckerei identifiziert werden." Das digitale Typenrepertorium der Wiegendrucke ist erreichbar unter der Webadresse http://tw.staatsbibliothek-berlin.de.

(zitiert nach: Eisermann, Falk; Duntze, Oliver. "AUF DER SPUR DER SELTSAMEN TYPEN: Das digitale Typenrepertorium der Wiegendrucke". BibliotheksMagazin. Mitteilungen aus den Staatsbibliotheken in Berlin und München 3/2014. S.41-48)

Einbetten von frei zugänglichen Videos verletzt nicht das Urheberrecht

Wer ein (Internet-)Video auf der eigenen Webseite einbettet (so genanntes Framing), verletzt nicht das Urheberrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Beim Einbetten werden Videos, aber auch Fotos oder Textnachrichten, in eine Webseite eingebaut. Sie können dann direkt angesehen werden. Der eigentliche Inhalt stammt aber weiterhin von der ursprünglichen Website, von der die Inhalte hochgeladen wurden, z. B. der Videoplattform YouTube. Ist das Video auf der Ursprungs-Webseite frei zugänglich, verletzt das Einbetten nicht das Urheberrecht, entschieden die Luxemburger Richter.

Famous literature by numbers

http://www.thedailybeast.com/articles/2014/10/29/who-says-you-can-t-quantify-literature.html = "The longest novels, the shortest stories, the number of kisses in Jane Austen’s novels ... So here’s literature by the numbers, the big and small and in between."

23. Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am 30.10.2014

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat sich am 30.10.2014 auf die Fortsetzung des Hochschulpaktes, der DFG-Programmpauschalen und des Paktes für Forschung und Innovation bis zum Jahr 2020 verständigt. Damit können diese Bund-Länder-Programme mit einem zusätzlichen Finanzvolumen von 25,3 Mrd. Euro in die nächste Förderphase gehen, wenn die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern ihnen im Dezember 2014 ihre endgültige Zustimmung geben.

Donnerstag, 30. Oktober 2014

Digitalisate von BSB-Spitzenstücken in die World Digital Library aufgenommen

Die Bayerische Staatsbibliothek hat weitere Digitalisate von Spitzenstücken aus ihrem Bestand an die World Digital Library geliefert, die jetzt online präsentiert werden. Die letzte Lieferung umfasst in erster Linie herausragende religiös-liturgische Handschriften. Darunter finden sich unter anderem Schätze wie das Uta-Evangeliar, die Werke von Hrotsvit von Gandersheim, die als erste deutsche Dichterin gilt, sowie das Gebetbuch Ottos III.

Insgesamt werden damit nun 119 BSB-Titel in der World Digital Library präsentiert. Im Laufe der nächsten Monate sollen circa 30 weitere bedeutende Werke aus den Beständen der Bayerischen Staatsbibliothek aufgenommen werden. Objekte, die von der Bayerischen Staatsbibliothek in der World Digital Library eingebracht wurden, sind unter http://www.wdl.org/en/search/?institution=bavarian-state-library zu finden.

Einbindung des Musikkatalogs der Österreichischen Nationalbibliothek in die ViFaMusik-Suche

Bei der ViFaMusik-Suche (Virtuelle Fachbibliothek Musikwissenschaft) wird seit Oktober 2014 mit dem Musikkatalog der Österreichischen Nationalbibliothek eine weitere Datenquelle durchsucht. Die Musiksammlung der Österreichischen Nationalbibliothek ist Österreichs größtes Musikarchiv, zugleich eine moderne wissenschaftliche Gebrauchsbibliothek und der Aufbewahrungsort wertvoller musikalischer Originalhandschriften. Damit bietet die ViFaMusik nun eine Suchoberfläche, bei der dreizehn einschlägige musikwissenschaftliche Datenquellen gleichzeitig durchsucht werden können.

Verleger raten zu Leihgebühren für E-Books

Beim Streit um das E-Book-Angebot in öffentlichen Büchereien fordern die Verlage ein Entgegenkommen des dbv. Anstelle von (oder zusätzlich zu) pauschalen Jahresgebühren für die E-Book-Ausleihe müssten Gebühren pro Leihvorgang erhoben werden. Mit den derzeit vorgenommenen einmaligen Lizenzzahlungen würden Autoren und Verlage “quasi enteignet”. Seit Jahren streiten sich öffentliche Bibliotheken und Verlage um die Konditionen der E-Book-Ausleihe. Anfang 2014 startete der dbv eine europaweite Kampagne unter dem Motto “the right to e-read”, in dem auf die Missstände hingewiesen wurde. Viele Verlage würden demnach Leihlizenzen nur zu hohen Preisen oder überhaupt nicht ausstellen. So sind E-Books der Verlagsgruppen Holtzbrinck (u. a. Rowohlt, Droemer Knaur) und Bonnier (u. a. Piper, Ullstein, Carlsen) nach wie vor nicht über die Onleihe verfügbar.