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Dienstag, 6. Juni 2017
Nutzung von Bildern – was ist zu beachten?
Immer wieder besteht
Unklarheit darüber, wie lizensierte oder lizenzfreie Bilder (z.B. für die
Öffentlichkeitsarbeit in Bibliotheken) genutzt werden dürfen. Die Seite
bildersuche.org bietet hier anschauliche Infografiken und nützliche
Informationen zu Werken unter Creative Common-Lizenz bzw. Infos zu lizenzfreien Bildern.
Kostenlose bilinguale Bilderbücher online
Der gemeinnützige Verein
Bücherpiraten e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, eine Datenbank mit mehrsprachigen
Bilderbüchern aufzubauen. Die Datenbank mit zweisprachigen
Bilderbuch-Geschichten soll von Kindern für Kinder sein und Leseförderern aus
der ganzen Welt die Möglichkeit schaffen, Geschichten von Kindern hochzuladen
und für andere zugänglich zu machen. Ein Netzwerk von ehrenamtlichen Helfern
übersetzt die Geschichten in verschiedene Sprachen. Möglichst viele Versionen
sollen zusätzlich als Hörbuch eingesprochen werden. Die ersten beiden
Bilderbücher stehen in mehreren Übersetzungen bereits zum Download bereit,
weitere werden folgen (http://www.bilingual-picturebooks.org/).
SLSP AG ist gegründet
Am 30. Mai 2017 wurde die Aktiengesellschaft SLSP
Swiss Library Service Platform AG gegründet. Details zur Gründung und zum weiteren Projektverlauf
finden sich unter http://blogs.ethz.ch/slsp/.
Stimmen zur Urheberrechtsreform
Der große Streit um die digitale Bildung
Für die einen geht es um einen offenen digitalen Zugang zu Bildung, für die anderen um ihr Geschäft. Der Streit um die Urheberrechtsreform erhitzt die Gemüter. Die wichtigsten Fragen und Antworten. ... [mehr] https://www.welt.de/wirtschaft/article165051224/Der-grosse-Streit-um-die-digitale-Bildung.html
Forschen an der Schranke
Verleger und Wissenschaftler streiten über das Urheberrecht: Wie weit dürfen Fachpublikationen digital freigeschaltet werden? Die Bundesregierung plant eine neue Regelung. Mit ihrem Entwurf können bislang nur die Wissenschaftler leben. ...[mehr] http://www.sueddeutsche.de/kultur/digitale-bibliotheken-forschen-an-der-schranke-1.3526046
Neues Urheberrecht in der Wissenschaft: Ein Sargnagel für Verlage?
Gegner der geplanten Urheberrechtsreform meinen, das Gesetz zum „Urheberrecht in der Wissensgesellschaft“ sei eine Bedrohung der Wissenschaftsverlage. Mit der Realität im wissenschaftlichen Publikationsmarkt hat das wenig zu tun, schreibt Eckhard Höffner. ... [mehr] https://irights.info/artikel/neues-urheberrecht-in-der-wissenschaft-ein-sargnagel-fuer-verlage/28524
Nationalbibliothek Norwegens digitalisiert Literatur aus Nigeria
Die norwegische Nationalbibliothek will große Teile der Literatur
Nigerias digitalisieren. Das Vorhaben sei kein Entwicklungshilfeprojekt,
sondern solle die norwegische Bibliothek um "ausländische Sprachen"
erweitern, so dass beide Seiten "Gewinner" seien, sagte
Bibliothekssprecherin Nina Barein.
Bibliotheksdirektor Aslak Sira Myhre erklärte, das Projekt solle ein "Modell für andere Länder" sein und zur Entstehung einer "afrikanischen digitalen Bibliothek" beitragen. Für die Digitalisierung der nigerianischen Literaturbestände soll am 10. Juni in Abuja ein Abkommen unterzeichnet werden. Zunächst geht es um Werke in den drei Sprachen Haussa, Igbo und Yoruba. Die Kosten sollen aufgeteilt werden.
Bei der Digitalisierung von Schriften kann die norwegische Nationalbibliothek auf umfangreiche Erfahrungen setzen. 2014 wurde bekanntgegeben, dass die gesamte norwegische Literatur vor 2001 digital erfasst werde. Das Vorhaben soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Bibliotheksdirektor Aslak Sira Myhre erklärte, das Projekt solle ein "Modell für andere Länder" sein und zur Entstehung einer "afrikanischen digitalen Bibliothek" beitragen. Für die Digitalisierung der nigerianischen Literaturbestände soll am 10. Juni in Abuja ein Abkommen unterzeichnet werden. Zunächst geht es um Werke in den drei Sprachen Haussa, Igbo und Yoruba. Die Kosten sollen aufgeteilt werden.
Bei der Digitalisierung von Schriften kann die norwegische Nationalbibliothek auf umfangreiche Erfahrungen setzen. 2014 wurde bekanntgegeben, dass die gesamte norwegische Literatur vor 2001 digital erfasst werde. Das Vorhaben soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Bund-Länder-Konzept zur Digitalisierung des Filmerbes auf dem Weg
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der
Länder haben am 01.06.2017 in Aussicht genommen, sich an der
Bund-Länder-Initiative zur Digitalisierung des Filmerbes zu
beteiligen. Zur konkreten Umsetzung soll eine
Verwaltungsvereinbarung entwickelt werden. In diesem Rahmen
sollen auch die finanziellen Beiträge der Länder festgelegt
werden.
Die Digitalisierung des Filmerbes ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und der Filmwirtschaft. Es gilt zu verhindern, dass Filme, die nur analog vorhanden sind, in Vergessenheit geraten. Viele Filmmaterialien drohen aufgrund ihrer Beschaffenheit sogar unwiederbringlich zu verfallen. Ab 2018 sollen nach einem gemeinsam erarbeiteten Konzept jährlich bis zu 10 Mio. Euro für die Dauer von 10 Jahren als Fördermittel für Kinofilme bereitgestellt werden. Bund, Länder und die Filmförderungsanstalt FFA sollen jeweils ein Drittel der Finanzierung übernehmen. Nach dem Konzept sollen Zuschüsse nach drei Förderlinien vergeben werden, nach dem Auswertungsinteresse sowie dem kuratorischen Interesse und der konservatorischen Notwendigkeit. Die Abwicklung soll der FFA übertragen werden.
Die Digitalisierung des Filmerbes ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und der Filmwirtschaft. Es gilt zu verhindern, dass Filme, die nur analog vorhanden sind, in Vergessenheit geraten. Viele Filmmaterialien drohen aufgrund ihrer Beschaffenheit sogar unwiederbringlich zu verfallen. Ab 2018 sollen nach einem gemeinsam erarbeiteten Konzept jährlich bis zu 10 Mio. Euro für die Dauer von 10 Jahren als Fördermittel für Kinofilme bereitgestellt werden. Bund, Länder und die Filmförderungsanstalt FFA sollen jeweils ein Drittel der Finanzierung übernehmen. Nach dem Konzept sollen Zuschüsse nach drei Förderlinien vergeben werden, nach dem Auswertungsinteresse sowie dem kuratorischen Interesse und der konservatorischen Notwendigkeit. Die Abwicklung soll der FFA übertragen werden.
Aufarbeitung der Geschichte der Landesministerien während der Nazizeit
Das im Jahr 2014 von der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und
Kunst Baden-Württemberg, Theresia Bauer, initiierte und von der
Baden-Württemberg-Stiftung finanzierte Forschungsprojekt „Geschichte der
Landesministerien in Baden und Württemberg in der Zeit des
Nationalsozialismus“ nähert sich seinem Abschluss.
Im Vorgriff auf die beiden 2018 erscheinenden wissenschaftlichen
Sammelbände stellten die beiden Vorsitzenden der mit der Durchführung
des Projekts betrauten Kommission, Prof. Dr. Wolfram Pyta (Universität
Stuttgart) und Prof. Dr. Edgar Wolfrum (Universität Heidelberg), am 29.05.2017
im Rahmen einer Landespressekonferenz eine Zusammenfassung zentraler
Forschungsergebnisse vor.
Die erstmalige systematische Untersuchung der Rolle der Landesministerien im Herrschafts- und Verwaltungsapparat der NS-Diktatur habe gezeigt, so der Tenor einer von der sechsköpfigen Historikerkommission vorgelegten Broschüre, dass deren Bedeutung bislang unterschätzt worden sei: Zwar verloren die Länder 1934 im Zuge der Verwaltungszentralisierung ihre Justizministerien; die übrigen Ressorts wurden aber durch die „Verreichlichung“ nicht marginalisiert, sondern konnten sich beträchtliche politische Einflussmöglichkeiten erhalten und teilweise auch neue hinzugewinnen. Im Fokus der Recherchen standen die Biographien der badischen und württembergischen Ministerialbeamten, die in unterschiedlichen Funktionen auch an der NS-Repressionspolitik beteiligt waren. Es kam 1933 nur zu moderaten Eingriffen in den Personalbestand der Landesministerien; ihre Umwandlung in Werkzeuge der Diktatur war vielmehr ein Prozess der Selbstgleichschaltung der Beamtenschaft und Ausdruck eines kollektiven politischen Opportunismus. So wie bei der nationalsozialistischen Machtübernahme ein administrativer Elitentausch ausgeblieben sei, habe auch das Kriegsende 1945 keine gravierende Zäsur dargestellt: Einer großen Zahl von NS-belasteten Ministerialbeamten sei die Rückkehr in den öffentlichen Dienst Baden-Württembergs und seiner Vorgängerländer gelungen.
Projektportal: Geschichte der Landesministerien in Baden und Württemberg in der Zeit des Nationalsozialismus
Die erstmalige systematische Untersuchung der Rolle der Landesministerien im Herrschafts- und Verwaltungsapparat der NS-Diktatur habe gezeigt, so der Tenor einer von der sechsköpfigen Historikerkommission vorgelegten Broschüre, dass deren Bedeutung bislang unterschätzt worden sei: Zwar verloren die Länder 1934 im Zuge der Verwaltungszentralisierung ihre Justizministerien; die übrigen Ressorts wurden aber durch die „Verreichlichung“ nicht marginalisiert, sondern konnten sich beträchtliche politische Einflussmöglichkeiten erhalten und teilweise auch neue hinzugewinnen. Im Fokus der Recherchen standen die Biographien der badischen und württembergischen Ministerialbeamten, die in unterschiedlichen Funktionen auch an der NS-Repressionspolitik beteiligt waren. Es kam 1933 nur zu moderaten Eingriffen in den Personalbestand der Landesministerien; ihre Umwandlung in Werkzeuge der Diktatur war vielmehr ein Prozess der Selbstgleichschaltung der Beamtenschaft und Ausdruck eines kollektiven politischen Opportunismus. So wie bei der nationalsozialistischen Machtübernahme ein administrativer Elitentausch ausgeblieben sei, habe auch das Kriegsende 1945 keine gravierende Zäsur dargestellt: Einer großen Zahl von NS-belasteten Ministerialbeamten sei die Rückkehr in den öffentlichen Dienst Baden-Württembergs und seiner Vorgängerländer gelungen.
Projektportal: Geschichte der Landesministerien in Baden und Württemberg in der Zeit des Nationalsozialismus
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