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Freitag, 27. März 2015

Pilotprojekt an der Universität Osnabrück zur Intranet-Regelung

Der Bundestag hatte im November des vergangenen Jahres den sogenannten Intranet-Paragrafen 52a entfristet. Die zunächst nur bis Ende des Jahres befristete Regelung erlaubt Hochschulen, Inhalte aus Lehrbüchern in ihren Intranets zu Unterrichts- und Forschungszwecken zur Verfügung zu stellen. Der Bundesgerichtshof hatte vorher festgelegt, welchen Umfang Auszüge aus Lehrbüchern auf der Grundlage dieses Paragrafen haben dürfen. Daraufhin hatten die Verwertungsgesellschaft Wort und die Kultusministerkonferenz ein Pilotprojekt an der Universität Osnabrück gestartet. Dabei geht es um die Erprobung eines Melde- und Lizenzportals, über das urheberrechtlich geschützte Werke, die unter § 52a UrhG in den Intranets von Hochschulen genutzt werden, erfasst und ggf. lizenziert werden könnten.

Über dieses Projekt wird auf der Website der Universität Osnabrück informiert (https://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/forschung/aktuelle_projekte/pilotprojekt_zum_52a_urhg.html). FAQs zum § 52a UrhG werden unter https://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/forschung/aktuelle_projekte/faqs_zum_52a_urhg.html beantwortet. Die Projektlaufzeit endet im Mai 2015.

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