Künftig haben alle Angehörigen von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, ihre qualitätsgesicherten Originalbeiträge oder aber ihre zuvor bereits an anderer Stelle erschienenen Zweitveröffentlichungen aus allen Bereichen der internationalen und interdisziplinären Rechtsforschung auf intR²Dok zu publizieren und damit dauerhaft zu archivieren. Zugleich wird intR²Dok die Hochschullehrer und Wissenschaftler bei der Erfüllung sowohl ihrer Berichtspflichten als auch jener Open-Access-Mandate entlasten, wie sie insbesondere im Kontext der Forschungsförderprogramme der Europäischen Kommission festgeschrieben sind (OpenAIRE-Compliance).
Mit Unterstützung der Verbundzentrale des GBV wurde intR²Dok realisiert, das die Publikation von multimedialen Inhalten ermöglicht und außerdem für die Darstellung auf unterschiedlichen Endgeräten optimiert ist (responsive webdesign). Alle auf intR²Dok veröffentlichten Inhalte werden mit einer persistenten Adresse (URN) versehen und über die wissenschaftlichen Suchmaschinen Google Scholar, BASE, OAIster, CORE sowie StaBiKat+ und ViFa Recht International Discovery Service recherchierbar gemacht.
In Übereinstimmung mit der Open-Access-Politik von DFG und Stiftung Preußischer Kulturbesitz versteht sich intR²Dok als Beitrag zur Beförderung des offenen Zugangs zu (rechts)wissenschaftlichem Wissen im Sinne der Berliner Erklärung.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen