• Bekenntnis der Hochschulen zu Open Access durch Unterzeichnung der „Berliner Erklärung“ für den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen;
• Schaffung eines rechtlichen Beratungsangebotes (2015) für Publizierende im Bereich Open Access, u. a. zu urheberrechtlichen Fragen;
• Aufbau eines landesweiten Open-Access-Dokumentenservers (geplant bis 2016);
• Einrichtung eines Publikationsfonds (2015), mit dem insbesondere Publikationsgebühren von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in renommierten Open Access-Medien gefördert werden können.
Im Haushaltsjahr 2015 sind von Landesseite 100.000 Euro für den Beginn der Umsetzung der Open Access-Strategie vorgesehen. Damit soll unter anderem die Rechtsberatung (stellenanteilig) und der Beginn der Einrichtung eines Servers finanziert werden. Es ist geplant, dass ein Monitoring-Verfahren den Open Access-Prozess und die Testphase des Dokumentenservers 2 Jahre nach Einführung (2016/2017) begleitet. Die Strategie 2020 der Landesregierung Schleswig-Holstein für Open Access steht als PDF-Dokument unter http://www.schleswig-holstein.de/MSGWG/DE/Service/Presse/PI/PDF/2014/141118_msgwg_OpenAccessStrategie__blob=publicationFile.pdf zum Abruf bereit.
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