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Freitag, 14. November 2014

Digitale Werk-Auszüge für die Lehre bleiben erlaubt

Die umstrittene, insgesamt viermal befristete Intranetklausel im Urheberrechtsgesetz wird dauerhaftes Recht: Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 06.11.2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf unverändert angenommen. Der Entwurf erlaubt dauerhaft, „kleine Teile“ von Werken einem „bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern“ für Bildungszwecke in einem abgeschlossenen Netzwerk zugänglich zu machen (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/030/1803069.pdf). Am 28.11.2014 wird der Bundesrat in seiner Plenarsitzung darüber abstimmen. Den auch als Intranetklausel bezeichneten Paragrafen 52a Urheberrechtsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html) hatte zuletzt die Vorgängerregierung Ende 2012 für zwei weitere Jahre verlängert.

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