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Freitag, 7. November 2014

"Kölner Entwurf" zum Urhebervertragsrecht

In Berlin haben am 05.11.2014 das koelner forum medienrecht (kfm) und die Deutsche Stiftung Eigentum ein Positionspapier zum Urhebervertragsrecht vorgestellt, das die rechtliche Lage der Kulturschaffenden verbessern soll. Ausgangspunkt der Autoren ist die Überlegung, dass das geltende Urhebervertragsrecht den Begriff der "Angemessenheit" einer Vergütung zu unbestimmt lasse und nur "geringe Anreize für die Entwicklung allgemein verbindlicher Vergütungsregeln" gebe.

Der Kölner Entwurf will über die Erhöhung des administrativen Aufwands der Verwerter, z.B. Begründungs- und Auskunftsverpflichtungen, Begrenzung der Laufzeiten von Urheberverträgen und damit der Verteuerung des Rechteerwerbs den Anreiz zum Abschluss gemeinsamer Vergütungsregeln erhöhen. Eine kollektive Klagebefugnis im Bereich der Befolgung von gemeinsamen Vergütungsregeln soll das „Phänomen Blacklisting“ verhindern.

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