Die Universitätsbibliothek beginnt die Testphase mit der langfristigen Archivierung von digitalisierten Drucken aus der alten Viadrina, die 1811 nach Breslau verlegt wurde. Darüber hinaus werden schwerpunktmäßig Reformationsdrucke aus der Marienkirchenbibliothek in Frankfurt (Oder) in das Verfahren einbezogen. Die digitalen Inhalte werden mittels einer Open-Source Software auf Magnetband gespeichert. Fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kooperativen Bibliotheksverbunds Berlin-Brandenburg (KOBV) und des Zuse-Zentrums speichern neben den Dateien auch umfangreiche Informationen über die archivierten Texte, Videos und Bilder. Die Erfahrungen der Datenübertragungen fließen in den kommenden Monaten in den Ausbau des Langzeitarchivs EWIG ein. Der Service der Langzeitarchivierung richtet sich an Mitgliedseinrichtungen des Kooperativen Bibliotheksverbunds Berlin-Brandenburg.
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Dienstag, 3. Mai 2016
UB der Viadrina offizieller Testpartner für Langzeitarchivierung digitaler Daten
Montag, 2. Mai 2016
Schweizer Gerichtsurteil: Universität Genf muss ihre Abokosten offenlegen
Die Erwartung, dass mit diesem klaren Urteil und auch den vorhergehenden Entscheiden diverser anderen Rekursinstanzen auf Bundesebene und in den Kantonen Zürich und Bern, auch die restlichen wissenschaftliche Bibliotheken in der Schweiz sich endlich zu Transparenz bekennen, kann leider noch nicht bestätigt werden. Die mangelnde Bereitschaft sich Fehler einzugestehen bzw sie zu korrigieren, gekoppelt mit einer Unterwürfigkeit vor den Verlagen führt weiterhin dazu, dass Universitäten und deren Bibliotheken sich schützend vor die Verlage hinstellen und die Herausgabe der Daten verweigern. Siehe Update über aktuellen Stand der (neuen) Anfragen und Rekurse: https://wisspub.net/2014/10/13/intransparenz-bei-den-bibliotheksausgaben-von-schweizer-hochschulen/#update_27_04_2016
Dabei muss klar gesagt werden, dass weder Elsevier, Wiley oder Springer der Aufforderung nachgekommen sind, vor Gericht in Genf weitere Argumente zu liefern, weshalb die die Zahlungen der Universität Genf geheim bleiben müssen. Noch wurde bislang ein Entscheid anderer Rekursinstanzen von den Verlagen angefochten, obwohl sie als betroffene Dritte dazu explizit über die Rechtsmittel belehrt wurden. Die Verlage scheinen seit längerem zu wissen, dass sie in der Angelegenheit langfristig nicht gewinnen können (weder moralisch noch rechtlich). Bei manchen Schweizer Universitäten und deren Bibliotheken scheint dieses Wissen und die Besinnung, wem sie eigentlich Rechenschaft schuldig sind, noch zu fehlen.
Gerne möchte ich an dieser Stelle noch auf einen sehr gut zum Thema passenden Artikel aus UK hinweisen: Lawson, S., Gray, J. & Mauri, M., (2016). Opening the Black Box of Scholarly Communication Funding: A Public Data Infrastructure for Financial Flows in Academic Publishing. Open Library of Humanities. 2(1), p.e10. OI:http://doi.org/10.16995/olh.72"
Freundliche Grüsse
Christian Gutknecht
Virtuelle Borst-Ausstellung in der WLB Stuttgart
Der gedruckte Katalog von Hugo Borst "Bücher, die die große und die kleine Welt bewegten" wurde digitalisiert. Darin können einerseits Titel des Hauptteils in der Folge der Erscheinungsjahre 1749 bis 1899 recherchiert werden, andererseits ist ein Zugriff über das Autorenregister möglich.
Urheber-Verträge: Das sagen die Fraktionen im Bundestag zur Reform
dbv fordert Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes und Verleih von E-Books in Öffentlichen Bibliotheken
Der dbv bekräftigt darin seine bisherige Forderung nach der rechtlichen Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern, um den Kernauftrag der Bibliotheken, allen Bürgerinnen und Bürgern Bildung und Information zu fairen, einfachen und kostengünstigen Bedingungen zu ermöglichen, indem jedes E-Book aus den Bibliotheken entleihbar sein muss. Derzeit entscheiden ausschließlich die Verlage, ob sie Öffentlichen Bibliotheken über Lizenzen die Verleihmöglichkeit für ihre E-Books gewähren oder nicht. Auf diese rechtliche Gleichbehandlung von E-Books und gedruckten Büchern warten die Bibliotheken schon lange. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag von 2013 angekündigt zu prüfen, ob den Öffentlichen Bibliotheken das Recht eingeräumt werden soll, elektronische Bücher zu lizenzieren. Diese Prüfung steht noch immer aus.
Ebenfalls offen ist die vom Bibliotheksverband geforderte und im selben Koalitionsvertrag formulierte Einführung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke, die der Wissenschaft die notwendige Literatur- und Informationsversorgung ohne Hindernisse - auch über Ländergrenzen hinweg - ermöglichen würde.