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Donnerstag, 27. Juli 2017
Loseblattsammlungen sind nach wie vor ein geschätztes Format
Loseblattwerke stehen nicht vor dem Aus – im Gegenteil: Es gibt immer noch starke Zielgruppen, die den Printzugriff auf Informationen schätzen. Davon profitiert auch der Buchhandel.
Man Booker prize 2017 longlist led by Arundhati Roy's return to fiction
Twenty years after Arundhati Roy
won the Man Booker prize for her debut novel The God of Small Things,
the Indian author has been longlisted for the £50,000 award for her
second, The Ministry of Utmost Happiness.
On a longlist thronged with literary titans, whose combined trophy cabinet would include the Pulitzer, the Costa, the Baileys, the Folio, the Impac and the Goldsmiths prizes, Roy – the only author to have won the Booker before – is listed for her novel about an Indian transgender woman, which judges called a “rich and vital book”. ... [mehr] https://www.theguardian.com/books/2017/jul/27/man-booker-prize-2017-longlist-led-by-arundhati-roy-return-to-fiction
On a longlist thronged with literary titans, whose combined trophy cabinet would include the Pulitzer, the Costa, the Baileys, the Folio, the Impac and the Goldsmiths prizes, Roy – the only author to have won the Booker before – is listed for her novel about an Indian transgender woman, which judges called a “rich and vital book”. ... [mehr] https://www.theguardian.com/books/2017/jul/27/man-booker-prize-2017-longlist-led-by-arundhati-roy-return-to-fiction
Mittwoch, 26. Juli 2017
Buch und Bibliothek 07 / 2017
http://b-u-b.de/wp-content/uploads/2017-07-inhaltsverzeichnis.pdf
Aus dem Inhalt:
SCHWERPUNKT: Identität der Bibliothek
POLITIK
Bibliothekspolitische Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl 2017 / Natascha Reip
AUSLAND
Drastische Kürzungen in allen Bereichen: Die Öffentlichen Bibliotheken Großbritanniens leiden - und fürchten weitere Einschnitte durch den Brexit / Gernot Gabel
WISSEN FRAGT...?
Idee - Ideal - Identität: Auf einen Espresso mit dem Schriftsteller Martin Walser zur 'Atmosphäre von Bibliotheken / Dirk Wissen
BIBLIOTHEKARTAG FRANKFURT
Bibliothekartag 2017: Urheberrecht und Arbeit 4.0 sind die bestimmenden Themen / Steffen Heizereder
Wie man junge Menschen für die Lektoratskooperation begeistert: Lektoren und Rezensenten des bibliothekarischen Solidarprojekts diskutieren in Frankfurt am Main / Bernd Schleh
Digitale Bibliotheksstrategien - notwendiges Übel oder Erfolgsrezept? Podiumsdiskussion mit Bibliotheksdirektoren aus Deutschland, den Niederlanden und den USA / Maiken Hagemeister, Esther Israel, Theresa Joest
Musikbibliotheken müssen lauter werden! Eine kontroverse Diskussion über die Zukunft der Musik in Öffentlichen Bibliotheken / Cortina Wuthe
Aus dem Inhalt:
SCHWERPUNKT: Identität der Bibliothek
POLITIK
Bibliothekspolitische Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl 2017 / Natascha Reip
AUSLAND
Drastische Kürzungen in allen Bereichen: Die Öffentlichen Bibliotheken Großbritanniens leiden - und fürchten weitere Einschnitte durch den Brexit / Gernot Gabel
WISSEN FRAGT...?
Idee - Ideal - Identität: Auf einen Espresso mit dem Schriftsteller Martin Walser zur 'Atmosphäre von Bibliotheken / Dirk Wissen
BIBLIOTHEKARTAG FRANKFURT
Bibliothekartag 2017: Urheberrecht und Arbeit 4.0 sind die bestimmenden Themen / Steffen Heizereder
Wie man junge Menschen für die Lektoratskooperation begeistert: Lektoren und Rezensenten des bibliothekarischen Solidarprojekts diskutieren in Frankfurt am Main / Bernd Schleh
Digitale Bibliotheksstrategien - notwendiges Übel oder Erfolgsrezept? Podiumsdiskussion mit Bibliotheksdirektoren aus Deutschland, den Niederlanden und den USA / Maiken Hagemeister, Esther Israel, Theresa Joest
Musikbibliotheken müssen lauter werden! Eine kontroverse Diskussion über die Zukunft der Musik in Öffentlichen Bibliotheken / Cortina Wuthe
Das Kino des Ersten Weltkriegs: Einsichten in eine transnationale Mediengeschichte
Die virtuelle Ausstellung der Deutschen Digitalen Bibliothek zum Kino des Ersten Weltkriegs stellt anhand von 120 Filmausschnitten, Fotografien und Plakaten in 20 Kapiteln die Gemeinsamkeiten und Ähnlichkeiten der unterschiedlichen Länder bei der Filmproduktion vor. Neben Filmstars, Feinden und der Front führt die Ausstellung durch zahlreiche weitere Themengebiete: von unsichtbaren Kameramännern, neuen Genres (z. B. der Spionagefilm) und klassischen Geschlechterrollen bis hin zu typischen Propagandatechniken und der Verwendung von „aktuellen“ Archivaufnahmen. Schwerpunkte werden durch die „Im Fokus“-Kapitel gesetzt: Zu Kameramann Wolfgang Filzinger, zur Schauspielerin Henny Porten und zu Kirchenruinen als Motivikonen vertiefen diese die Einblicke in Filmproduktion und -schaffen in den unterschiedlichen Ländern während des Ersten Weltkriegs.
Die Urheberrechtsreform: Das ändert sich für Bibliotheken zum 1. März 2018
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/Kommissionen/Kom_Recht/Rechtsinformationen/2017_07_24_Urheberrechtsreform_Änderungen_zum_01.03.2018.pdf
Änderungen für den Dokumentenversand:
(5) Auf Einzelbestellung an Nutzer zu nicht kommerziellen Zwecken übermitteln dürfen Bibliotheken Vervielfältigungen von bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werkes sowie einzelne Beiträge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind.
dazu die Erläuterung des dbv:
"Absatz 5 schließlich regelt den Dokumentenversand, der bisher in § 53a UrhG geregelt war. Hier gibt es eine Reihe von Änderungen, die sehr praxisrelevant sein werden. Am erfreulichsten ist, dass die bisherige Beschränkung auf Lieferung per Post oder Fax entfällt. Künftig darf selbst dann elektronisch geliefert werden, wenn es parallel ein angemessenes Verlagsangebot gibt. Die bisherige hohe Prüfaufwand, der viele Bibliotheken davon abgehalten hat, überhaupt per E-Mail zu liefern, entfällt. Es dürfen künftig alle Vorlagen nach Absatz 1 digitalisiert und dann gemäß Absatz 5 elektronisch versendet werden, auch solche aus lizenzierten elektronischen Ressourcen. Allerdings wurde dafür der Umfang der erlaubten Ausschnitte aus Werken (Büchern, Filmen…) gegenüber dem derzeitigen Stand verkleinert. Künftig dürfen nur noch maximal 10% von Werken (bisher 15%) oder ganze Aufsätze aus Fachzeitschriften auf geliefert werden. Außerdem darf künftig nur noch zu nicht-kommerziellen Zwecken versendet werden. Ein noch größeres Problem dürfte sein, dass ein Dokumentenversand aus Zeitungen und Kioskzeitschriften künftig generell nicht mehr erlaubt ist. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben in Zukunft also keine legale Möglichkeit, Presseartikel zu bekommen, zu denen es keine passenden Lizenzangebote gibt - was gerade bei historischen Zeitungen und Zeitschriften häufig der Fall sein dürfte. [Anm.: Rechtschreibfehler wurden nicht korrigiert]
Neben dem zentralen Bibliotheksparagraphen § 60e UrhG gibt es noch eine Reihe von weiteren Normen, die nicht nur Bibliotheken betreffen, aber auch für diese relevant sind. Dabei ist zunächst § 60g UrhG zu nennen. Dort ist erstmalig eindeutig festgelegt, dass die sich aus dem Urheberrecht ergebenden Erlaubnisse („Schranken“) vertraglichen Vereinbarungen vorgehen. Unabhängig davon, was in irgendeinem Vertrag stehen mag (Kopierverbot, keine Fernleihe erlaubt…), gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Klarstellung im Gesetz erleichtert die bibliothekarische Praxis sehr, weil damit auch die entsprechenden Prüfpflichten entfallen. Die einzigen Ausnahmen von diesem Prinzip, die praktisch aber jeweils wenig Relevanz haben dürften, sind: Verträge, die ausschließlich (!) die Anzeige an Terminals (§ 60e Absatz 4 UrhG) zum Gegenstand haben, gehen der gesetzlichen Regel vor. Verträge, die ausschließlich (!) einen Dokumentenversand (§ 60e Absatz 5 UrhG) zum Gegenstand haben, gehen ebenfalls vor. (Das betrifft nur Verträge, wie den subito-Vertrag, bei dem die Dokumentenlieferung tatsächlich Hauptgegenstand ist. Irgendwelche Vertragsklauseln im Rahmen von Lizenzverträgen von Datenbanken oder Zeitschriften können den Dokumentenversand dagegen nicht wirksam zu Lasten der Nutzer abweichend vom Gesetz regeln.)
Änderungen für den Dokumentenversand:
(5) Auf Einzelbestellung an Nutzer zu nicht kommerziellen Zwecken übermitteln dürfen Bibliotheken Vervielfältigungen von bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werkes sowie einzelne Beiträge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind.
dazu die Erläuterung des dbv:
"Absatz 5 schließlich regelt den Dokumentenversand, der bisher in § 53a UrhG geregelt war. Hier gibt es eine Reihe von Änderungen, die sehr praxisrelevant sein werden. Am erfreulichsten ist, dass die bisherige Beschränkung auf Lieferung per Post oder Fax entfällt. Künftig darf selbst dann elektronisch geliefert werden, wenn es parallel ein angemessenes Verlagsangebot gibt. Die bisherige hohe Prüfaufwand, der viele Bibliotheken davon abgehalten hat, überhaupt per E-Mail zu liefern, entfällt. Es dürfen künftig alle Vorlagen nach Absatz 1 digitalisiert und dann gemäß Absatz 5 elektronisch versendet werden, auch solche aus lizenzierten elektronischen Ressourcen. Allerdings wurde dafür der Umfang der erlaubten Ausschnitte aus Werken (Büchern, Filmen…) gegenüber dem derzeitigen Stand verkleinert. Künftig dürfen nur noch maximal 10% von Werken (bisher 15%) oder ganze Aufsätze aus Fachzeitschriften auf geliefert werden. Außerdem darf künftig nur noch zu nicht-kommerziellen Zwecken versendet werden. Ein noch größeres Problem dürfte sein, dass ein Dokumentenversand aus Zeitungen und Kioskzeitschriften künftig generell nicht mehr erlaubt ist. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben in Zukunft also keine legale Möglichkeit, Presseartikel zu bekommen, zu denen es keine passenden Lizenzangebote gibt - was gerade bei historischen Zeitungen und Zeitschriften häufig der Fall sein dürfte. [Anm.: Rechtschreibfehler wurden nicht korrigiert]
Neben dem zentralen Bibliotheksparagraphen § 60e UrhG gibt es noch eine Reihe von weiteren Normen, die nicht nur Bibliotheken betreffen, aber auch für diese relevant sind. Dabei ist zunächst § 60g UrhG zu nennen. Dort ist erstmalig eindeutig festgelegt, dass die sich aus dem Urheberrecht ergebenden Erlaubnisse („Schranken“) vertraglichen Vereinbarungen vorgehen. Unabhängig davon, was in irgendeinem Vertrag stehen mag (Kopierverbot, keine Fernleihe erlaubt…), gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Klarstellung im Gesetz erleichtert die bibliothekarische Praxis sehr, weil damit auch die entsprechenden Prüfpflichten entfallen. Die einzigen Ausnahmen von diesem Prinzip, die praktisch aber jeweils wenig Relevanz haben dürften, sind: Verträge, die ausschließlich (!) die Anzeige an Terminals (§ 60e Absatz 4 UrhG) zum Gegenstand haben, gehen der gesetzlichen Regel vor. Verträge, die ausschließlich (!) einen Dokumentenversand (§ 60e Absatz 5 UrhG) zum Gegenstand haben, gehen ebenfalls vor. (Das betrifft nur Verträge, wie den subito-Vertrag, bei dem die Dokumentenlieferung tatsächlich Hauptgegenstand ist. Irgendwelche Vertragsklauseln im Rahmen von Lizenzverträgen von Datenbanken oder Zeitschriften können den Dokumentenversand dagegen nicht wirksam zu Lasten der Nutzer abweichend vom Gesetz regeln.)
Dienstag, 25. Juli 2017
RfII Fachbericht Länderanalysen 2017
Der Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII) hat den Fachbericht
Länderanalysen unter dem Titel "Entwicklung von Forschungsdateninfrastrukturen im internationalen Vergleich" als Ergebnis der internationalen Monitoring-Aktivitäten veröffentlicht. In einer Vorbemerkung schreiben die Verfasser, die ARBEITSGRUPPE INTERNATIONALE ORIENTIERUNG, dass "(sich) als genereller Befund ... eine Ungleichheit und Ungleichzeitigkeit der Informationsinfrastrukturentwicklungen sowohl in den Staaten Europas als auch weltweit festhalten (lässt). Ebenso kann das internationale Umfeld als dynamisch bezeichnet werden – wobei hier vor allem die Technologieentwicklung im engeren Sinn sowie die Weiterentwicklung von Forschungsmethoden (einschließlich der Veränderung von Wissenschaftlernetzwerken/Community-Strukturen, Publikationskulturen etc.) äußerst rasch voranschreiten. ... Fraglich ist hingegen, ob der Bereich der digitalen wissenschaftlichen Infrastrukturen hier mithält. Wenige Länder gehen das Thema Forschungsdaten aktiv an, nicht immer wird die Bedeutung von Infrastrukturpolitik für die Qualität und Nachhaltigkeit digitaler Forschungsprozesse erkannt und nicht überall werden Wissenschaft und Datensouveränität zusammengedacht. ... In nicht wenigen Ländern dominieren Einzelprojektförderung, Selbstorganisationsprozesse aus der Forschung heraus oder marktförmige Lösungen. In jedem Falle sind Initiativen einer politischen Steuerung aufwendig und auch risikobehaftet.
Wissenschaftliche Informationsinfrastrukturvorhaben müssen auf Dynamik eingestellt sein, um nicht zu scheitern". Länderdossiers behandeln im Folgenden Staaten wie Australien, Kanada, die Niederlande und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland.
Wissenschaftliche Informationsinfrastrukturvorhaben müssen auf Dynamik eingestellt sein, um nicht zu scheitern". Länderdossiers behandeln im Folgenden Staaten wie Australien, Kanada, die Niederlande und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland.
forschung: Das Magazin der Deutschen Forschungsgemeinschaft 2/2017
http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_magazin/wissenschaft_oeffentlichkeit/forschung_magazin/2017/forschung_2017_02.pdf
Aus dem Inhalt:
Peter Strohschneider. „Ja“zum neuen UrhWissG!
Rüdiger Heimlich zum Thema Wüstenforschung
Christian Montag zum Thema Internetsucht
Ute Krämer zum Thema Kontaminierungen mit Schwermetallen
Migration und Flucht – Perspektiven der Forschung / Teil 2
Niendorf/Brenne/Günther zum Thema 3-D-Druck
Querschnitt (durch die Wissenschaft)
Aus dem Inhalt:
Peter Strohschneider. „Ja“zum neuen UrhWissG!
Rüdiger Heimlich zum Thema Wüstenforschung
Christian Montag zum Thema Internetsucht
Ute Krämer zum Thema Kontaminierungen mit Schwermetallen
Migration und Flucht – Perspektiven der Forschung / Teil 2
Niendorf/Brenne/Günther zum Thema 3-D-Druck
Querschnitt (durch die Wissenschaft)
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