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Montag, 8. Juni 2015

Österreichs Urheberrechtsnovelle schränkt legale Privatkopien ein

Mit dem aktuell in der Begutachtung durch den Ministerrat befindlichen Entwurf zum neuen Urheberrecht will die österreichische Bundesregierung auch den Download von Material aus illegalen Quellen verbieten.

Nachdem am 02.06.2015 das österreichische Bundeskanzleramt den Entwurf zum neuen Urheberrechtsgesetz auf seiner Website veröffentlicht hat, flammt in der Alpenrepublik die Diskussion um Privatkopien und Festplattenabgaben wieder auf. Neben einer Anpassung an das deutsche Leistungsschutzrecht und der Einführung einer Abgabe für Speichermedien enthält der Entwurf ein Verbot von Downloads aus illegalen Quellen.

Kern des Gesetzesentwurfs, den das Justizministerium und das zum Kanzleramt gehörende Medienministerium in dieser Woche dem Ministerrat zur Begutachtung vorgelegt haben, ist die Entgeltung von Urhebern und Verlagen für das Kopieren und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte. So hält die Regierung weiter an der legalen Privatkopie fest, die Vergütung soll in Form einer Abgabe über Verwertungsgesellschaften an die Urheber fließen. Betroffen sind davon alle Speichermedien von DVDs über Festplatten bis hin Flash-Medien auch für Handys und Tablets.

Nur legal erworbene Privatkopien sind Privatkopien Zugleich schränkt der Entwurf den Begriff der Privatkopie weiter ein. In der noch geltenden Fassung des Österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG) heißt es dazu in § 42, Absatz 5[3]: "Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen."

via http://www.heise.de/ix/meldung/Oesterreichs-Urheberrechtsnovelle-schraenkt-legale-Privatkopien-ein-2680992.html

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