„Die Diskussionen über eine Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter sind weiterhin in vollem Gange. Zu den wesentlichen Herausforderungen zählt es dabei auch, die infolge des digitalen Wandels entstandenen Bedürfnisse der Wissenschaft im geltenden Urheberrecht zu berücksichtigen. Hier prallen die Interessen der Universitäten und Länder mit den Interessen der wissenschaftlichen Verlage aufeinander. Dem Gesetzgeber kommt insofern die Aufgabe zu, die gegensätzlichen Positionen in einen Ausgleich zu bringen. Nunmehr existiert seit dem 1.1.2014 ein sog. Zweitveröffentlichungsrecht im Urheberrechtsgesetz (Anm.: § 38 Abs. 4 UrhG verlangt, dass es sich 1. um einen wissenschaftlichen Beitrag handelt, dass 2. der Beitrag im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und dass 3. der Beitrag in einer periodisch erscheinenden Sammlung erschienen ist). Dieses soll den Weg für „Open Access“ … freimachen (nach dem Abstract).“
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