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Donnerstag, 7. Mai 2015

Betreiberabgabe für Kopiergeräte in öffentlichen Bibliotheken

Im Jahr 2015 sind öffentliche Bibliotheken erstmals aufgerufen, die Anzahl ihrer Kopiergeräte zu melden. Die Meldung muss spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres erfolgen, für das Kalenderjahr 2014 ist dies also noch bis zum 30. Juni 2015 möglich. Meldungen über das Onlineportal können jederzeit getätigt werden, unabhängig davon, ob bereits eine schriftliche Meldeaufforderung eingegangen ist.

Ein Formular dazu steht auf der Website der VG Wort zur Verfügung (https://tom.vgwort.de/repro/editOperatorType). Anhand der gemachten Angaben versendet die Verwertungsgesellschaft eine Rechnung, die (zuzüglich der Mwst.) innerhalb von 30 Tagen auf das Konto der VG Wort zu überweisen ist. Änderungen, zum Beispiel bei der Übernahme von Kopiergeräten durch private Betreiber, sollten unverzüglich mitgeteilt werden, damit eine Rückerstattung von Teilbeträgen erfolgen kann. Die VG Wort behält sich vor, Kontrollbesuche vorzunehmen.

Bitte beachten: FAQ-Sammlung zum neuen Rahmenvertrag Betreiberabgabe für Kopiergeräte dbv

Ein Merkblatt zur Betreibervergütung steht ebenfalls auf der Website der VG Wort zur Verfügung.

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