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Freitag, 17. April 2015

Meldeportal zu Paragraf 52 a

Die VG Wort hat ein Meldeportal entwickelt, das die rechtskonforme Nutzung digitaler Semesterapparate unterstützt. Dabei wird geprüft, ob gewünschte Inhalte nach Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz oder auf der Grundlage eines vorhandenen Lizenzangebots des Verlags zugänglich gemacht werden können. Bei einer Informationsveranstaltung im Frankfurter Haus des Buches am 13.04.2015 wurde die Portallösung detailliert vorgestellt. Über das Programm der Veranstaltung und den Ablauf des Meldeverfahrens hat Börsenblatt online am 17.04.2015 ausführlich berichtet.

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