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Dienstag, 10. Juni 2014
Wer geschützte Werke im Web nur betrachtet, verstößt nicht gegen das Urheberrecht
Wenn ein Webnutzer ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf einer Webseite betrachtet, muss er dafür keine gesonderte Lizenz erwerben. Das ist die Quintessenz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Rechtsstreit zwischen der Public Relations Consultants Association (PRCA) und der Newspaper Licensing Agency (NLA). Die Kopien auf dem Bildschirm und im Cache der Festplatte eines Computers, die für das Betrachten einer Webseite erstellt werden, erfüllen nach Ansicht der Richter die Voraussetzungen, um vom Schutz der europäischen Urheberrechtsrichtlinie ausgenommen zu werden. Schließlich seien diese vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens (nach: heise online vom 06.06.2014).
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