Deutsche Verlage haben Google auf Zahlung einer Vergütung für die Auflistung von kurzen Textausschnitten verklagt. Die VG Media hat die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt angerufen. Hintergrund: Der Bundestag hatte ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt, um die kostenlose "Ausbeutung" ihrer Artikel im Internet zu verhindern. Google hält indes die Forderungen für unbegründet, weil jeder Verlag selbst entscheiden kann, ob er bei Google angezeigt wird oder nicht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen