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Donnerstag, 12. Juni 2014

Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke

„Seit Jahren fordert die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen eine wissenschaftsfreundlichere Gestaltung des deutschen Urheberrechtes. Ein Resultat dieser Bemühungen war das zum Ende der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Zweitveröffentlichungsrecht, das die Nutzung des Grünen Weges zum Open Access absichern soll. Offen ist die Formulierung einer Wissenschaftsschranke, die die Bundesregierung für die Legislaturperiode in Aussicht gestellt hat. Als Schranken werden im Urheberrecht Regelungen bezeichnet, die unter speziell festgelegten Umständen eine genehmigungsfreie Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke erlauben. In der Regel sind diese Schranken mit einer pauschalen Vergütung an die Verwertungsgesellschaften verbunden. Was mit der Wissenschaftsschranke erreicht werden soll, ist politisch umstritten. Im Interesse der Wissenschaft liegen eine Zusammenfassung, Vereinfachung und Erweiterung der geltenden Ausnahmeregelungen für Bildung und Wissenschaft. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen hatte zuletzt im Juli 2011 einen konkreten Vorschlag für eine Schranke für Bildung und Wissenschaft gemacht (s. Neuregelung des Urheberrechts: Anliegen und Desiderate für einen dritten Korb. S. 8). Jetzt wurde die Diskussion um die Ausgestaltung der Wissenschaftsschranke durch die Vorstellung eines vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft in Auftrag gegebenen Gutachtens neu belebt. Der Vorschlag der Gutachterin Prof. Dr. Katharina de la Durantaye zeichnet sich durch den Ansatz aus, die geltenden Regelungen nicht nur zusammenzufassen, sondern sie flexibler zu formulieren. Dies gäbe den Gerichten mehr Spielraum bei der Interpretation der Norm und würde dem Interesse an mehr Anpassungsfähigkeit an die sich schnell entwickelnden technischen Rahmenbedingungen Rechnung tragen“ (nach dem 49. Helmholtz Open Science Newsletter).

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