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Donnerstag, 18. Februar 2016

FAQs zum „Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 54c UrhG“

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) hat zusätzlich FAQs zum Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 54c UrhG, der bisher nur für Kopierer galt, aber aufgrund der Urteile des EuGH und des BGH auch auf Drucker erweitert wurde, ins Netz gestellt. Die Vergütungspflicht für Drucker gilt rückwirkend zum 01.01.2015, so dass diese in 2016 fällig werden. Aufgrund der Rückwirkung wurde für den Bedarfsfall eine zinslose Stundung der geschuldeten Vergütung in den Vertrag aufgenommen.

Vereinbarungen und Verträge zum Urheberrecht finden sich auf der Website des dbv unter http://www.bibliotheksverband.de/dbv/vereinbarungen-und-vertraege/urheberrecht-gesamtvertraege.html (§27 UhrG, §52a UhrG, §54c UhrgG...) einschl. des Online-Formulars der VG-Wort zur Meldung der Betreiberabgabe für Kopiergeräte und Drucker (Stand: Februar 2015).

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