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Donnerstag, 13. August 2015

Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste stellt Fördermittel für Sach- und Personalkosten zur Verfügung

Ziel der Stiftung Kulturgutverluste ist der Ausbau und die weitere Stärkung der dezentralen Provenienzforschung in öffentlichen Museen, Bibliotheken, Archiven und privaten Sammlungen. Dazu stehen Fördermittel für Sach- und Personalkosten zu Verfügung. Gefördert werden systematische Bestandsprüfungen und Grundlagenforschung zum historischen Kontext des NS-Kulturgutraubs sowie die Erschließung von Archivbeständen. Antragsberechtigt sind neben öffentlichen Einrichtungen nun auch Privatpersonen und privat eingetragene Einrichtungen in Deutschland, die bei der eigenen Suche nach NS-Raubgut und fairen und gerechten Lösungen den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung folgen. Die nächste Antragsfrist für längerfristige Forschungsprojekte endet zum 01. Oktober 2015. Einzelfallbezogenen, kurzfristigen Forschungsbedarf fördert die Stiftung ohne Frist ganzjährig.

Weitere Informationen zur Förderung sowie die Antragsformulare sind zugänglich unter http://www.kulturgutverluste.de/de/foerderung/foerderung-von-projekten. Bis zum 30. September 2015 berät das Team der Stiftung Antragssteller in allen inhaltlichen und formalen Fragen.

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