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Montag, 15. September 2014

Recht – Bibliothek – Dokumentation 4 (2014) Nr. 1

Inhalt (in Auswahl):

Vogel, Ivo; Mathieu, Christian. „Rechtswissenschaftliche Fachinformationsversorgung im Wandel – Zur Transformation des Sondersammelgebiets Recht in einen Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung“. Recht – Bibliothek – Dokumentation 4 (2014) Nr. 1. S.1-14.

Vor dem Hintergrund der von der DFG geforderten Transformation der Sondersammelgebiete in Fachinformationsdienste (FID) beschreiben die Verfasser (beide Staatsbibliothek zu Berlin) die Konsequenzen für das bisherige Sondersammelgebiet Recht. Folgende Maßnahmen werden in den nächsten drei Jahren an der Berliner Staatsbibliothek durchgeführt: - Konzeptionelle Neuausrichtung des Bestandsaufbaus; - Aufbau und Etablierung eines direkten Leihverkehrs; - bedarfsgerechte Digitalisierung gemeinfreier Rechtsmaterialien; - Profilierung der Virtuellen Fachbibliothek Recht als zentrales Serviceportal; - nachhaltige Einbindung der rechtswissenschaftlichen Fachcommunity.

Krauch, Sabine. „ZID Jura: Informationen über neue Zeitschrifteninhalte automatisch und tagesaktuell am Arbeitsplatz“. Recht – Bibliothek – Dokumentation 4 (2014) Nr. 1. S.15-26. Sabine Krauch (Juristisches Seminar der Universität Tübingen) stellt den vom Seminar und dem Computer-Zentrum der Juristischen Fakultät Tübingen gemeinsam entwickelten ZID (Zeitschrifteninhaltsdienst) Jura vor, der alle wichtigen deutschen rechtswissenschaftlichen Zeitschriften berücksichtigt und laufend über die aktuellen Hefte informiert.

Steiger, Martin. „Elektronischer Dokumentlieferdienst: Klage der großen Wissenschaftsverlage gegen die Bibliothek der ETH Zürich“. Recht – Bibliothek – Dokumentation 4 (2014) Nr. 1. S.58-73.

Seit Ende 2011 stehen die Wissenschaftsverlage Elsevier, Springer und Thieme einerseits sowie die ETH Zürich andererseits in einer rechtlichen Auseinandersetzung, die den elektronischen Dokumentlieferdienst der ETH-Bibliothek betrifft. Mit Urteil vom 07.04.2014 entschied das zuständige Handelsgericht des Kantons Zürich in erster Instanz, dass ein elektronischer Dokumentlieferdienst, wie ihn die ETH Zürich betreibt, gemäß Schweizer Urheberrecht nicht rechtmäßig ist, „weil er eine unzulässige Konkurrenzierung zu den eigenen digitalen Angeboten der Wissenschaftsverlage darstelle“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es rechtskräftig werden, müsste die ETH-Bibliothek ihren Dokumentlieferdienst in der heutigen Form voraussichtlich einstellen. Vergleichbare Angebote anderer Bibliotheken in der Schweiz wären ebenfalls nicht mehr möglich. Der Autor fasst das Urteil zusammen, stellt wichtige Aspekte zum Sachverhalt dar und gibt die relevanten rechtlichen Erwägungen – teilweise mit direkten Zitaten aus dem gut lesbaren Urteil – wieder. Anschließend zieht er ein persönliches Fazit.

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