Künstler können sich gegen eine fremdenfeindliche oder anderweitig diskriminierende Parodie ihres Werks wehren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Hintergrund ist ein Rechtsstreit in Belgien (
http://www.sueddeutsche.de/kultur/entscheidung-des-europaeischen-gerichtshofs-diskriminierende-parodien-sind-unzulaessig-1.2114477).
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