auch: EuGH: Keine ermäßigte Mehrwertsteuer für E-Books zum Download
Elektronische Bücher und Zeitungen oder Zeitschriften zum Herunterladen
dürfen nach EU-Recht höher besteuert werden als gedruckte Ausgaben oder
Publikationen auf Datenträgern wie CD-Rom. Dies stellte der Europäische
Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag klar. Es ist danach zulässig, dass
für gedruckte oder auf Datenträgern ausgelieferte Publikationen ein
ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt, für Ausgaben zum Herunterladen aber
nicht. Der EuGH bestätigte, dass die beiden Vertriebswege damit
steuerlich ungleich behandelt werden. ... [mehr] https://heise.de/-3646080
Urteil des EuGH im Volltext:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30d5a2ff35f264b14bbc8995ca2399f2a9d9.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxyLa390?text=&docid=188625&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=267583
Urteil des EuGH im Volltext:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30d5a2ff35f264b14bbc8995ca2399f2a9d9.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxyLa390?text=&docid=188625&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=267583
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