Die RSWK liegen in einer 4., vollständig überarbeiteten Auflage
mit Stand März 2017 vor:
Regeln für die Schlagwortkatalogisierung (RSWK). 4.,
vollständig überarbeitete Auflage (http://d-nb.info/1126513032/34).
Durch die Einführung des internationalen Regelwerks für
die Erschließung, Resource Description and Access (RDA), wurde eine Anpassung
der RSWK nötig; gleichzeitig sollten die GND-Übergangsregeln und
Anwendungsbestimmungen in das Regelwerk eingearbeitet werden. Aus diesem Grund beauftragte
der Standardisierungsausschuss im Juni 2015 die Expertengruppe
Sacherschließung, eine Neuauflage der RSWK unter den aktuellen Gegebenheiten zu
erstellen. Mit der 4. Auflage wurde der Titel des Regelwerks angepasst: „Regeln
für die Schlagwortkatalogisierung“ (statt wie bislang „Regeln für den
Schlagwortkatalog“). Das etablierte und bekannte Akronym RSWK bleibt erhalten.
Zusammen mit den RSWK erscheinen die Erfassungs- und Verwendungshilfen für
RSWK-spezifische Sachverhalte (EH-S), welche die bisherigen GND-Übergangsregeln
und Anwendungsbestimmungen ablösen sowie noch gültige Inhalte der bisherigen
Praxisregeln aufnehmen.
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