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Mittwoch, 26. Februar 2020

Förderung von Tanz- und Performance-Ensembles in Baden-Württemberg

Eine neue Landesförderung gibt Ensembles für Tanz und Performance mehr Planungssicherheit. Zugleich leistet Baden-Württemberg eine Anerkennung für herausragende Leistungen. Mit „Tanzförderung BW“ werden bis zu drei freie Ensembles für eine Dauer von bis zu fünf Jahren mit bis zu 30.000 Euro pro Jahr gefördert.
Das Land investiert mit dem neuen Programm „Tanzförderung BW“ in fünf Jahren bis zu 450.000 Euro. Bei einem Förderschlüssel von mindestens 2:1 (Kommune:Land) steuern die Kommunen mindestens 900.000 Euro bei. Mit der Aussicht, voraussichtlich weitere Drittmittel zu generieren, können die Ensembles ihre Arbeit auf eine verlässliche Basis stellen.
Zusammen mit dem TANZPAKT-Programm zur Exzellenzförderung, das ein Fördervolumen von insgesamt 510.000 Euro in drei Jahren aus Mitteln des Innovationsfonds Kunst des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst umfasst, stellt das Land in dieser Legislaturperiode insgesamt rund 2,5 Millionen Euro für den zeitgenössischen Tanz bereit.
Angebote für Ballett und Tanz in Baden-Württemberg sind – für die Künstlerinnen und Künstler wie auch für das Publikum – ausdifferenziert, vielfältig und auch regional verankert. Die Künstlerinnen und Künstler und freien Ensembles haben eine hohe Akzeptanz und Relevanz in Baden-Württemberg. Es gibt regionale und kommunale Netzwerke. Die landesweite Vernetzung läuft über die TanzSzene Baden-Württemberg e. V., die Kunst- und Kultureinrichtungen sind durch ihre spezifischen Teilhabeangebote im Bereich Tanz und Ballett in der Zivilgesellschaft stark vernetzt.

 

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