Montag, 4. März 2019

Neuer Rahmenvertrag für subito

Der Dokumentenlieferdienst subito gehört auch im 20. Jahr seines Bestehens zu den wichtigen Versorgern des Wissenschaftsbetriebs. Für Verlage gibt es jetzt einen aktualisierten Rahmenvertrag, der neue Möglichkeiten für Lizenzen und Ausschüttungen bietet.
Das im März 2018 in Kraft getretene neue Urheberrecht (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz) hat auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für subito, den vor 20 Jahren ins Leben gerufenen Dokumentenlieferdienst, verändert. subito liefert Kopien aus gedruckten und digitalen Zeitschriften und Büchern an nicht-kommerzielle Nutzer, an kommerzielle Nutzer sowie – analog zur bibliothekarischen Fernleihe – im Rahmen des subito Library Service an deutsche und internationale Bibliotheken. Das Volumen des Kopienversands hat in den vergangenen Jahren abgenommen,
  • weil mehr Inhalte als bisher digital zur Verfügung stehen (auch im kostenlosen Open Access), und
  • weil die Zahl der illegalen Zugriffe auf Zeitschriften- und Buchinhalte durch Plattformen wie Researchgate oder Anbieter illegal beschaffter Inhalte wie Sci-Hub deutlich zugenommen hat, wie Mark Homann, Leiter der Geschäftsstelle von subito, erläutert.
Das neue Urheberrecht gestattet es den 35 Wissenschaftsbibliotheken, die im subito-Verbund zusammengeschlossen sind, nicht-kommerzielle Nutzer auf allen Lieferwegen mit Kopien zu versorgen, sodass diese Lieferungen seitdem nach der gesetzlichen Schranke, die eine Urheberrechtsausnahme für Bildungs- und Forschungszwecke bedeutet, durchgeführt werden. ... [mehr] https://www.boersenblatt.net/2019-03-01-artikel-neuer_rahmenvertrag_fuer_subito.1614255.html

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