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Dienstag, 12. März 2019

Land Baden-Württemberg gibt Raubgut heraus / Axel Habermehl. In: Badische Zeitung 08.03.2019

Baden-Württemberg restituiert mehrere Kunstwerke und Bücher, die während des Nationalsozialismus den Besitzer wechselten und in Landeshand gelangten. Viele der Gegenstände stehen den Erben verfolgter Juden zu. Um die Rückgabe einzuleiten, haben Forscher die Provenienz der Objekte untersucht. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hat eine Vorlage für die Sitzung des Kabinetts erstellt. Dessen Zustimmung gilt als sicher.
Konkret geht es um zwei Zeichnungen aus dem Bestand der Staatsgalerie Stuttgart, um ein hölzernes Schreiner-Zunftzeichen aus dem Badischen Landesmuseum und insgesamt 115 Bücher aus der Württembergischen Landesbibliothek sowie dem Landesarchiv. Alle Einzelstücke sollen nun jeweils "den Berechtigten unentgeltlich übertragen" werden, heißt es in dem Schreiben. Den Gesamtwert aller Posten schätzt Bauers Ressort auf gut 10 000 Euro. Teile des Materials würden die Museen gerne "nach der Restitution zurückerwerben". Einige Stücke gehörten jüdischen Deutschen, die von den Nazis verfolgt wurden, emigrieren mussten oder deportiert und ermordet wurden. So geht es um zwei Zeichnungen – eine von Theodor Schüz, die andere von Samuel van Hoogstraten – aus der Sammlung des Juristen Michael Berolzheimer.
"Was in der Folge mit den Werken im Einzelnen passiert ist, kann nicht mehr rekonstruiert werden", schreibt das Ministerium. Ähnliches gilt für andere Werke jüdischer Eigentümer. Besser geklärt ist der Weg von 99 Büchern aus einer Ludwigsburger Freimaurer-Loge. Diese wurde, wie alle im Deutschen Reich, 1933 verboten. Ein Ludwigsburger Mitglied gab "mehrere Hundert Bände hauptsächlich freimaurerischen Inhalts" an die Württembergische Landesbibliothek, offenbar um sie zu sichern. Nach dem Krieg wurde die Loge wiedergegründet. Nun soll sie jene 99 Bücher, die die Landesbibliothek noch habe, wiederbekommen.
Öffentliche Einrichtungen in Deutschland orientieren sich in Restitutionsfragen an internationalen Regelungen wie der Washingtoner Erklärung. Diese sind freiwillig. Vergangenen Herbst beschloss die Landesregierung auf Bauers Initiative eine "allgemeine haushaltsrechtliche Grundlage", NS-Raubgut in Landesbesitz herauszugeben. 

via http://www.badische-zeitung.de/kunst-1/land-gibt-raubgut-heraus--167833993.html

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