Baden-Württemberg restituiert mehrere Kunstwerke und Bücher, die während
des Nationalsozialismus den Besitzer wechselten und in Landeshand
gelangten. Viele der Gegenstände stehen den Erben verfolgter Juden zu.
Um die Rückgabe einzuleiten, haben Forscher die Provenienz der Objekte
untersucht. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hat eine Vorlage für
die Sitzung des Kabinetts erstellt. Dessen Zustimmung gilt als sicher.
Konkret geht es um zwei Zeichnungen aus dem Bestand der Staatsgalerie
Stuttgart, um ein hölzernes Schreiner-Zunftzeichen aus dem Badischen
Landesmuseum und insgesamt 115 Bücher aus der Württembergischen
Landesbibliothek sowie dem Landesarchiv. Alle Einzelstücke sollen nun
jeweils "den Berechtigten unentgeltlich übertragen" werden, heißt es in
dem Schreiben. Den Gesamtwert aller Posten schätzt Bauers Ressort auf
gut 10 000 Euro. Teile des Materials würden die Museen gerne "nach der
Restitution zurückerwerben". Einige Stücke gehörten jüdischen Deutschen,
die von den Nazis verfolgt wurden, emigrieren mussten oder deportiert
und ermordet wurden. So geht es um zwei Zeichnungen – eine von Theodor
Schüz, die andere von Samuel van Hoogstraten – aus der Sammlung des
Juristen Michael Berolzheimer.
"Was in der Folge mit den Werken im Einzelnen passiert ist, kann nicht
mehr rekonstruiert werden", schreibt das Ministerium. Ähnliches gilt für
andere Werke jüdischer Eigentümer. Besser geklärt ist der Weg von 99
Büchern aus einer Ludwigsburger Freimaurer-Loge. Diese wurde, wie alle
im Deutschen Reich, 1933 verboten. Ein Ludwigsburger Mitglied gab
"mehrere Hundert Bände hauptsächlich freimaurerischen Inhalts" an die
Württembergische Landesbibliothek, offenbar um sie zu sichern. Nach dem
Krieg wurde die Loge wiedergegründet. Nun soll sie jene 99 Bücher, die
die Landesbibliothek noch habe, wiederbekommen.
Öffentliche Einrichtungen in Deutschland orientieren sich in
Restitutionsfragen an internationalen Regelungen wie der Washingtoner
Erklärung. Diese sind freiwillig. Vergangenen Herbst beschloss die
Landesregierung auf Bauers Initiative eine "allgemeine
haushaltsrechtliche Grundlage", NS-Raubgut in Landesbesitz
herauszugeben.
via http://www.badische-zeitung.de/kunst-1/land-gibt-raubgut-heraus--167833993.html
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