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Donnerstag, 7. Februar 2019

Gesellschaft für Informatik kritisiert geplante Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet

Eine geplante EU-Verordnung soll Anbieter von Hosting-Diensten dazu verpflichten, terroristische Inhalte zu entfernen und damit zusammenhängende Daten sechs Monate lang für Überprüfungsverfahren und Ermittlungszwecke aufzubewahren. Derzeit wird der Entwurf im EU-Parlament verhandelt. Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) sieht in der Verordnung neben der Gefahr der Einschränkung von Meinungs- und Informationsfreiheit erhebliche Missbrauchsrisiken. Die GI zeichnet deshalb einen offenen Brief der netzpolitischen Organisation Digitale Gesellschaft e.V. an die deutschen Abgeordneten im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) mit, der vor einer massiven Gefahr für die Meinungslandschaft im Internet warnt.
Die GI unterstreicht, dass Terrorismus und andere Straftaten wie die Verbreitung rechtswidriger Inhalte mit allen Möglichkeiten des Rechtsstaates zu verfolgen und mit der ganzen Härte des Gesetzes zu bestrafen sind. Gleichwohl weist die GI darauf hin, dass automatisierte Identifizierung und Entfernung rechtswidriger Inhalte niemals fehlerfrei funktionieren kann. Neben dem Aufbau einer Filter-Infrastruktur, die einer Zensur nahe kommt, sieht die GI die Übertragung der Rechtsdurchsetzung an Private als äußerst problematisch an.


via https://idw-online.de/de/news710060

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