Eine geplante EU-Verordnung soll Anbieter von Hosting-Diensten dazu
verpflichten, terroristische Inhalte zu entfernen und damit
zusammenhängende Daten sechs Monate lang für Überprüfungsverfahren und
Ermittlungszwecke aufzubewahren. Derzeit wird der Entwurf im
EU-Parlament verhandelt. Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) sieht
in der Verordnung neben der Gefahr der Einschränkung von Meinungs- und
Informationsfreiheit erhebliche Missbrauchsrisiken. Die GI zeichnet
deshalb einen offenen Brief der netzpolitischen Organisation Digitale
Gesellschaft e.V. an die deutschen Abgeordneten im Ausschuss für
Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) mit, der vor einer
massiven Gefahr für die Meinungslandschaft im Internet warnt.
Die GI unterstreicht, dass Terrorismus und andere Straftaten wie die
Verbreitung rechtswidriger Inhalte mit allen Möglichkeiten des
Rechtsstaates zu verfolgen und mit der ganzen Härte des Gesetzes zu
bestrafen sind. Gleichwohl weist die GI darauf hin, dass automatisierte
Identifizierung und Entfernung rechtswidriger Inhalte niemals fehlerfrei
funktionieren kann. Neben dem Aufbau einer Filter-Infrastruktur, die
einer Zensur nahe kommt, sieht die GI die Übertragung der
Rechtsdurchsetzung an Private als äußerst problematisch an.
via https://idw-online.de/de/news710060
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