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Donnerstag, 8. Oktober 2015
HRK-Stellungnahme zum Osnabrücker Pilotprojekt § 52a
Die Hochschulrektorenkonferenz hat ihre Stellungnahme zu den Ergebnissen des Pilotprojektes „Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a Urhebergesetz“, die von der Universität Osnabrück vorgelegt wurden, veröffentlicht. Darin erkennt sie an, dass eine Einzelfallerhebung die Interessen der Rechteinhaber bei der Vergütung besser wahrt als eine pauschale Erhebung und Vergütung. Jedoch verneint sie, dass die Kosten und der Aufwand einer Einzelfallerhebung an den Hochschulen das Interesse der Rechteinhaber an einer „gerechteren“ Vergütung rechtfertigt.
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