Seit Beginn des Jahres können Urheberinnen und Urheber wissenschaftlicher Beiträge aufgrund des im Rahmen der erfolgten Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in § 38 Absatz 4 geschaffenen Zweitveröffentlichungsrechts unter bestimmten Bedingungen ihre Werke als Zweitveröffentlichung elektronisch veröffentlichen. Hierzu hat die
Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der
Allianz der Wissenschaftsorganisationen Erläuterungen in Form von
„Frequently Asked Questions“ (FAQ) veröffentlicht, die unter folgendem Link zur Verfügung stehen:
http://www.allianzinitiative.de/handlungsfelder/rechtliche-rahmenbedingungen/faq-zvr.html.
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