Der jahrelange Rechtsstreit um das Sampling einer Rhythmussequenz geht in einer weitere Runde, nähert sich aber dem Ende. Zwar durfte der beklagte Musikproduzent Moses Pelham ein Sample aus Kraftwerks "Metall auf Metall" im Jahr 1997 für einen Song der Sängerin Sabrina Setlur verwenden, doch schließe die EU-Urheberrechtsrichtline eine solche Nutzung seit Ende 2002 aus, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe fest und verwies das Verfahren erneut an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. Der BGH hatte sich bereits
zum vierten Mal mit dem Fall beschäftigt (Az. I ZR 115/16). ... [mehr]
https://heise.de/-4712753
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen