Es geht hoch her bei der EU-Copyright-Reform. Erklärungen von
Interessenverbänden der Medien-Industrie auf der einen, Demos und
Mail-Aktionen der Gegner der Reform auf der anderen Seite: Besonders
Artikel 11 (mit einem europaweiten Leistungsschutzrecht für
Presseverlage) und Artikel 13 werden heftig kritisiert. Betreiber von
Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten haften laut dem besonders
umstrittenen Artikel 13 künftig für unautorisierte Veröffentlichungen
urheberrechtlich geschützter Werke. Alternativ müssen sie sich um
Lizenzen auch für das von Dritten hochgeladene Material bemühen und
prinzipiell Mechanismen vorhalten, um Werke gar nicht erst verfügbar zu
machen, bei denen die Rechteinhaber ihre Ansprüche nachgewiesen haben.
Viele Portale dürften so wohl nicht darum herumkommen, Upload-Filter zu
installieren
Das eigentliche Ziel aber hat die Urheberrechtsreform der EU mit den
Schlachten um die beiden Artikel aus den Augen verloren, urteilt Reto
Hilty, Urheberrechtsexperte und Geschäftsführender Direktor des Münchner Max Planck Institut für Innovation und Wettbewerb. Der im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedete Text
orientiere sich eher am Interesse klassischer Urheberrechtsindustrien
als an einer Modernisierung im Sinne des digitalen Binnenmarkts. Ohne
die Bereitschaft zu grundsätzlichen Innovationen im Urheberrecht könnten
am Ende die Verbraucher, aber auch Europas Industrie die Zeche
bezahlen, erklärt Hilty im Gespräch mit heise online. ... [mehr] https://heise.de/-4324609
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