Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat Anfang September 2015 einen
Vorentwurf für ein Gesetz zur Novellierung des Urhebervertragsrechts vorgelegt. Aus Sicht des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der in ihm organisierten circa 5.000 Verlage und Buchhandlungen in Deutschland enthält dieses
Dokument eine so große Zahl verfehlter Regelungsansätze, dass es als Grundlage für ein sachgerechtes Gesetzgebungsverfahren nicht geeignet ist. Im Vorgriff auf eine ausführliche Analyse legt der Börsenverein eine
Kurzstellungnahme vor, in der er über seine wesentlichen Bedenken informiert (
http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Kurzstellungnahme_Urhebervertragsrecht.pdf).
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