Freitag, 11. April 2014

Europäischer Gerichtshof untersagt Privatkopien aus unrechtmäßigen Quellen

Der Europäische Gerichthof (EuGH) hat entschieden, dass mit der Copyright-Richtlinie nur private Vervielfältigungen von legalen Vorlagen vereinbar sind. Pauschalvergütungen dürften daher auch nur solche einkalkulieren. EU-Länder dürfen keine Rechtsvorschriften erlassen, die es zulassen, Privatkopien von Werken aus illegalen Quelle anzufertigen. Dies hat der EuGH am Donnerstag in einem Urteil klargestellt (AZ.: C-435/12[1]) (nach: heise online vom 10.04.2014).

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