Wenn eine Website nachweislich überwiegend illegale Kopien
urheberrechtlich geschützten Materials anbietet, kann sie mit einer
richterlichen Anordnung gesperrt werden. Die Sperrmaßnahmen müssen nach
europäischem Recht aber ausgewogen sein. Das ist der Kern
eines Urteils, das der Europäische Gerichtshof am 27.03.2014 gefällt hat.
Es ging in dem Prozess um den österreichischen Internetprovider UPC
Telekabel Wien und den Filmverleih Constantin. Letzterer hatte von UPC
Telekabel verlangt, die Film-Streaming-Seite
kino.to für dessen Nutzer zu sperren. Der Provider hatte sich vor Gericht dagegen gewehrt (nach: SPIEGEL online vom 27.03.2014).
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