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Mittwoch, 4. Dezember 2019

RatSWD veröffentlicht Empfehlungen und Gutachten zu Big Data

Mit seinem aktuellen Bericht adressiert der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) Herausforderungen bei der Nutzung von Big Data in der Wissenschaft und veröffentlicht seine Empfehlungen an Forschende und (Wissenschafts-)Politik. In den Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften besteht ein zunehmendes Interesse an der Nutzung von Big Data, die insbesondere im Rahmen digitalisierter Kommunikation und des Konsumverhaltens zunehmend anfallen. Solche Daten zeichnen sich durch große Fallzahlen, nicht beeinflussende Erhebungsverfahren sowie die Möglichkeit zur Echtzeitanalyse und Beobachtung sozialer Interaktionen aus. Um ihr wissenschaftliches Potenzial erschließen zu können, müssen Forschende jedoch vielfältige rechtliche und strukturelle Herausforderungen beachten – soweit sie überhaupt einen Zugang zu den Daten erhalten. Forschenden, denen individuell ein Zugang zu Big Data-Quellen von Unternehmen gewährt wurde, wird häufig der Zugang zu unternehmensstrategisch bedeutenden Variablen oder Beobachtungen verwehrt. Sie können die verwendeten Daten oftmals nicht an andere Forschende weitergeben und unterliegen dem Risiko, dass der Datenzugang vor Abschluss eines Forschungsprojekts einseitig aufgekündigt wird. Darüber hinaus können potenzielle Interessenskonflikte oder Einschränkungen in der Publizierbarkeit von Forschungsergebnissen resultieren; eine Datennachnutzung, z.B. für Replikationsstudien oder eigenständige Fragestellungen, wird zumeist verwehrt. Viele Forschende nutzen Web Scraping-Verfahren, um selbst an Daten aus dem Internet zu gelangen. Hierbei werden vorhandene Software-Schnittstellen genutzt oder aber die für das menschliche Auge entwickelten Webseiten massenhaft ausgelesen. Da mit der Verwendung dieser Datenerhebungsmethoden häufig rechtliche Unklarheiten einhergehen, hat der RatSWD ein Rechtsgutachten bei der Forschungsstelle RobotRecht der Universität Würzburg eingeholt, das die einschlägigen Rechtsfragen des Datenzugangs, der Daten(nach)nutzung und Datenarchivierung aufarbeitet. Das Gutachten wird mit dem Bericht veröffentlicht. Um das Problem fehlender Zugänge zu Big Data-Quellen systematisch und nachhaltig zu lösen, empfiehlt der RatSWD die Einrichtung von unabhängigen Treuhandstellen. Diese sollen zwischen den Interessen von Forschenden und Unternehmen, welche Big Data vorhalten, vermitteln. Hierzu nehmen Treuhandstellen Daten von Unternehmen entgegen und ermöglichen Forschenden anschließend deren unabhängige datenschutzkonforme Analyse. Der RatSWD begrüßt daher, dass das jüngst veröffentlichte Eckpunktepapier einer Datenstrategie der Bundesregierung das Konzept der Treuhandstelle als Instrument aufgreift, um „das freiwillige Teilen von Daten zu verstärken“. Der RatSWD empfiehlt, bei der weiteren Ausarbeitung der Datenstrategie die Besonderheiten der Forschung mit (personenbezogenen) Big Data zu berücksichtigen. Der vollständige Bericht samt Gutachten im Anhang steht auf der Webseite des RatSWD zum freien Download zur Verfügung: https://doi.org/10.17620/02671.39

via https://idw-online.de/de/news728293

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