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Donnerstag, 5. Dezember 2019

Mehr als 4 Mrd. Euro für die Hochschulen durch den Hochschulpakt: Umsetzungsbericht 2017 veröffentlicht

Mit dem Hochschulpakt 2020 haben Bund und Länder auch im Jahr 2017 Milliardenbeträge für zusätzliche Erstsemester an den Hochschulen bereitgestellt. Gegenüber dem Basisjahr 2005 wurden erneut mehr als 150.000 neue Studiermöglichkeiten geschaffen. Seit Beginn des Hochschulpakts im Jahr 2007 konnten die Hochschulen somit insgesamt 1,2 Millionen Erstsemester mehr aufnehmen, als ohne den Hochschulpakt möglich gewesen wäre. Aufgrund der sehr hohen Studienanfängerzahlen der Vorjahre und der teilweise nachlaufenden Finanzierung war 2017 mit insgesamt rund 4,4 Mrd. Euro (2,5 Mrd. Euro vom Bund und 1,9 Mrd. Euro von den Ländern) das bislang finanzstärkste Jahr des Programms.
Der soeben veröffentlichte Umsetzungsbericht 2017 dokumentiert die Entwicklung an den Hochschulen und berichtet über die Mittelbereitstellung sowie über die mit Hochschulpaktmitteln ergriffenen Maßnahmen in den Ländern. Danach haben 2017 wieder mehr als eine halbe Million junge Leute, also 52 % des betreffenden Altersjahrgangs, ein Hochschulstudium in Deutschland aufgenommen. Seit 2005, dem Bezugsjahr des Hochschulpakts, ist die Studienanfängerzahl um insgesamt mehr als 41 % gestiegen.
Während die Studienanfängerzahl an den Universitäten gegenüber 2005 um 24 % gestiegen ist, betrug die Steigerung an den Fachhochschulen sogar 75 %. Den Anteil der Studienanfänger an Fachhochschulen zu erhöhen, ist eine wesentliche Zielsetzung des Hochschulpakts. Die Zahl des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals ist im selben Zeitraum um fast 28 % angewachsen, die der Professorinnen und Professoren um 26 %. Ein starker Anstieg ist im Bereich der Lehrbeauftragten zu verzeichnen, deren Einsatz sich seit 2005 um 72 % erhöht hat.
Der Einsatz der Mittel des Hochschulpaktes hat dazu beigetragen, dass der Anteil von Frauen am Hochschulpersonal 2017 größer war als noch 2005: Beim hauptberuflichen wissenschaftlichen Personal stieg der Frauenanteil von 26 % auf 36 % und bei den Professorinnen und Professoren von 14 % auf 24 %.
Weitere Details enthält der „Bericht zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 im Jahr 2017“, der durch einen ausführlichen Tabellenteil ergänzt wird. Online ist er unter https://www.gwk-bonn.de/ abrufbar und kann in Kürze als Heft 64 der „Materialien der GWK“ beim Büro der GWK (gwk@gwk-bonn.de) angefordert werden. 


via https://idw-online.de/de/news728464

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