Follower

Dienstag, 17. Dezember 2019

Diskussion um Verleih von E-Books in ÖBs: Stellungnahme des dbv

Am 26. November [2019] hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gemeinsam mit der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) eine Studie zur „Onleihe“ veröffentlicht. Darin heißt es, dass durch die Bibliotheks-Onleihe von E-Books die Kaufbereitschaft buchaffiner und kaufkraftstarker Zielgruppen am Buchmarkt zurückginge. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels spricht sich daher gegen eine gesetzliche Regelung für die e-Ausleihe  aus, da dies keine faire Entlohnung für die Leistungen der Verlage und Autoren böte. In einem nun veröffentlichen Papier bezieht der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) dazu Stellung.
Aus Sicht des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv) gehen  die Schlussfolgerungen der GfK-Studie am gesellschaftlichen Auftrag der öffentlichen Bibliotheken vorbei.  Zu ihren Services gehören Literatur- und  Informationsangebote sowie Leseförderung und  digitale Teilhabe. Der Zugang zu E-Books über die Onleihe spielt dabei eine wichtige Rolle.
Die Studie zeigt darüber hinaus, dass sogar 18% der „Onleihe“-Nutzer mehr E-Books kaufen, seit sie die „Onleihe“ ihrer Bibliothek nutzen. Bibliotheken selbst verleihen nicht nur E-Books, sie kaufen zuvor natürlich dafür die Lizenzen. insgesamt geben Öffentliche Bibliotheken jährlich mehr als 112 Mio. Euro für Neuerwerbungen aus.
Der dbv hält an seiner Forderung fest, E-Books und gedruckte Bücher im Rahmen der Angebote öffentlicher Bibliotheken gleich zu behandeln. Bibliotheken müssen deshalb auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung aus allen am Markt verfügbaren elektronischen Medien auswählen können und diese beschaffen und ausleihen dürfen. Nur so können Bibliotheken ihrer sozialen, bildungsbezogenen und kulturellen Aufgabe nachkommen, Menschen Zugang zu Wissen, Bildung und Lektüre zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die sich nicht problemlos Zugang zur sozialen Teilhabe kaufen können.
Dazu Prof. Dr. Andreas Degkwitz, Bundesvorsitzender des dbv: „Selbstverständlich bezahlen Bibliotheken für jede E-Book-Beschaffung die Lizenzkosten. Derzeit sind die E-Book-Preise für Bibliotheken allerdings deutlich höher als die für Einzelkäufer.  Da Verlage den Bibliotheken darüber hinaus z. B. Bestseller vorenthalten, fordert der dbv eine gesetzliche Regelung für den E-Book-Verleih. Zu einer solchen Gesetzgebung gehört auch die Ausweitung der Bibliothekstantieme auf Ausleihvorgänge elektronischer Medien.  In Öffentlichen Bibliotheken müssen für elektronische und gedruckte Bücher die gleichen Nutzungsbedingungen gelten.“
Die gesamte Stellungnahme des dbv können Sie hier herunterladen. 


s. auch https://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse/presse-details/archive/2019/december/article/diskussion-um-verleih-von-e-books-in-oeffentlichen-bibliotheken.html

Keine Kommentare: