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Donnerstag, 11. Juli 2019

YouTube: Rechteinhaber müssen Copyright-Verletzungen genauer angeben

YouTube hat das Verfahren geändert, über das Rechteinhaber manuell Copyright-Verstöße in nutzergenerierten Videos reklamieren können. Plattenfirmen oder Filmstudios müssen künftig mit einem Zeitstempel exakt angeben, an welcher Stelle das urheberrechtlich geschützte Material in einem Beitrag Dritter auftaucht. So sollen Betroffen leichter prüfen können, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind, und die monierten Inhalte gegebenenfalls herausschneiden oder mit zulässigen Inhalten überspielen.
Die Schnittfunktionen, mit denen ein Audioteil auch stumm geschaltet oder durch einen frei verwendbaren Song aus der YouTube-Audio-Bibliothek ersetzt werden kann, standen Videomachern auf dem Portal zwar bereits vorher zur Verfügung. Diese wussten bisher aber nicht genau, welche Stelle in ihrem Beitrag betroffen sein sollte. Kommen sie den Ansprüchen nicht hinreichend nach, droht eine Sperre für das angemahnte Video und damit der Ausschluss von möglichen weiteren Werbeeinnahmen, teilt YouTube mit. ... [mehr] https://heise.de/-4467560

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