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Dienstag, 30. Juli 2019

EuGH: Afghanistan-Papiere durften wohl veröffentlicht werden

Teilsieg für die Funke-Mediengruppe im Streit um die Veröffentlichung Tausender als Verschlusssache eingestufter Dokumente zum Einsatz der Bundeswehr am Hindukusch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Montag unterstrichen, dass die Publikation der "Afghanistan-Papiere" durch die zu dem Verlagshaus gehörende Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) voraussichtlich rechtskonform war. Angesichts der Modalitäten des Leaks sei zumindest "nicht ausgeschlossen", "dass eine solche Nutzung von der in der Urheberrechtsrichtlinie vorgesehenen Ausnahme für die Berichterstattung über Tagesereignisse erfasst ist".
Die WAZ hatte die ihr zugespielten, eigentlich "nur für den Dienstgebrauch" vorgesehenen Unterrichtungen des Bundestags durch das Bundesverteidigungsministerium 2012 in Gänze online gestellt, um den Kriegsverlauf in Afghanistan für die Öffentlichkeit besser nachvollziehbar zu machen. Sie wollte damit zeigen, dass die Bundesregierung seit Langem die Lage in der Krisenregion schöngeredet habe. Das Verteidigungsressort sah sein Urheberrecht verletzt, verklagte die Gruppe und löste damit eine Debatte über das "Zensurheberrecht" aus. Es veröffentlichte die Papiere aber zeitlich "ganz knapp versetzt und nahezu inhaltsgleich" selbst auf seiner Webseite. ... [mehr] https://heise.de/-4481780

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