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Donnerstag, 6. Juni 2019

Neuer Gesamtvertrag mit der VG Bild-Kunst

Für alle Museen, die urheberrechtlich geschützte Exponate sammeln, bewahren oder ausstellen spielen Bild-, Nutzungs- und Verwertungsrechte eine wichtige Rolle in der täglichen Museumsarbeit. Es ist zu beachten, wo das urheberrechtlich geschützte Objekt einer Verwertung zugeführt wird, wie z. B. das Abbilden in einem Museumskatalog, der Archivierung, in der Berichterstattung durch die Presse etc. Hinzu kommt die Digitalisierung, die den Museen eine Vielzahl neuer und innovativer Nutzungsmöglichkeiten bietet, zugleich aber auch Fragen aufwirft.
Um den Museen faire und praktikable Richtlinien für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Objekten zu bieten und den Bedürfnissen der Museen unter Berücksichtigung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes zu entsprechen, hat der Deutsche Museumsbund mit der VG Bild-Kunst einen neuen Gesamtvertrag im Sinne des § 35 Verwertungsgesellschaftsgesetz erarbeitet, der einheitliche und günstige Tarife für die Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke für alle Museen in Deutschland regelt. Der Vertrag steht in Kürze hier zur Verfügung.

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