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Mittwoch, 27. März 2019

Urheberrechtsreform: EU-Parlament hat abgestimmt

Das EU-Parlament hat am 26. März 2019 der umstrittenen Reform des Urheberrechts ohne Änderungen zugestimmt (vgl. Meldung vom 26. März 2019). Auch die besonderes kontrovers diskutierten Artikel 11 und 13 (jetzt 15 und 17) fanden eine Mehrheit unter den Abgeordneten. 
Wie die Debatte im Vorfeld sind auch die Reaktionen auf das Abstimmungsergebnis höchst kontrovers:
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschrftenverleger (VDZ) begrüßen die Verabschiedung der EU-Urheberrechtsrichtlinie: »Die Zustimmung zur Reform ist ein »ja« zur digitalen Zukunft von Kultur und Medien und zu einer lebendigen und vielfältigen Kreativlandschaft in Europa.« In ihrer gemeinsamen Pressemitteilung loben die Verlegerverbände die Einführung des EU-weiten Leistungsschutzrechts, das den Verlagen erstmals die Chance biete, mit den großen Internet-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairem Preis zu verhandeln. 
Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht einen »Sieg für die Urheber«. Eine wichtige Hürde auf dem Weg zu einem modernen Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft sei genommen. 
Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, betont: »Das Europäische Parlament hat sich heute in einem bahnbrechenden und international beispielhaften Beschluss für einen besseren Schutz der Urheber*innen und Rechteinhaber in Europa und für eine gerechte Beteiligung der Urheber*innen, ausübende Künstler*innen und Rechteinhaber an den Gewinnen der Plattformen entschieden. Es hat aber auch den YouTubern und Bloggern den rechtssicheren Zugang und die Nutzung zu bzw. von geschützten Werken erleichtert.«
Urban Pappi, Geschäftsführender Vorstand der VG Bild-Kunst erklärt: »Auch im Internet gibt es Regeln und jeder, der fremde Inhalte kommerzialisiert, muss den Kreativen dafür Vergütung zahlen.« Letzlich habe sich die Vernunft durchgesetzt.
Für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist nun der »Weg frei für ein faires und zukunftsfähiges Urheberrecht«. 
Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßt die Zustimmung des EU-Parlaments hingegen nur »bedingt«. Aus Sicht des Bibliotheksverbands ergeben sich einerseits deutliche Fortschritte in einigen Schlüsselfeldern. Kritisch sieht der dbv aber nach wie vor die umstrittenen Artikel 15 (vormals 11) und 17 (vormals 13). »Es gibt bessere Wege, den berechtigten Interessen der Autoren und Verlage Rechnung zu tragen, ohne das Risiko einzugehen, dass erlaubte Inhalte durch Algorithmen ›sicherheitshalber‹ herausgefiltert und so eliminiert werden.«
Auch der Verband privater Medien (Vaunet) begrüßt zwar, »dass das Europäische Parlament durch den verabschiedeten Text die Rechte einzelner Rechteinhaber wie die Verleger im Onlinebereich besser schützt und Plattformen mehr in die Verantwortung nehmen will«, appelliert aber gleichzeitig für eine Umsetzung mit Augenmaß. Die Richtlinie schaffe Unsicherheit bei der Rechtsverfolgung und im Produktionsbereich kostspielige bürokratische Hürden. 
Laut Produzentenallianz hat sich das Europäische Parlament mit der Verabschiedung ohne Änderungen des im Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission erarbeiteten Entwurfs »deutlich für die Verantwortlichkeit der großen kommerziellen Plattformanbieter für eine Klärung von Urheberrechten der über ihre Dienste bereitgestellten urheberrechtlich geschützten Werke ausgesprochen«. Damit werde eine Grundlage für die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche von Urhebern und Produzenten geschaffen.
Auch der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und GEMA befürworten die Entscheidung des EU-Parlaments. »Die Verabschiedung der Urheberrechts-Richtlinie ist ein großer Schritt für die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft«, heißt es seitens BVMI. Der Vorstandsvositzende der GEMA, Harald Heker: »Von der Entscheidung geht das wichtige Signal aus, dass Europa in der Lage ist, faire Regeln für die digitale Welt zu schaffen«. Beide wünschen sich einen konstruktiven Dialog mit den Kritikern der Reform.
Zu diesen gehört etwa der Verband der Internetwirtschaft (eco). Eco zeigt sich enttäuscht über die Abstimmung des EU-Parlaments. »Diese Entscheidung wird das Internet fundamental verändern«, heißt es in der Pressemittelung. Oliver Süme, eco Vorstandsvorsitzender, kritisiert insbesondere, dass »der europäische Gesetzgeber, während der zweieinhalbjährigen Diskussion, sämtliche Ktikipunkte ignoriert und Alternativvorschläge nicht ausreichend berücksichtigt habe«. 
»Mit der heutigen Entscheidung verliert die EU ihren Status als Vorreiterin der Meinungsfreiheit«, kommentiert der Bitcom die Zustimmung zur EU-Urheberrechtsreform. 
Ebenso kritisiert der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) die Zustimmung zu Artikel 17 (vormals 13): »Die EU hat eine Grenzen überschritten und greift in einen Bereich ein, den sie niemals hätte tangieren dürfen: Die Meinungsfreiheit«, so BDVW-Präsident Matthias Wahl. Wahl betont aber auch, dass die neue Urheberrechtsrichtlinie insgesamt »eine solide Basis für ein modernes Urheberrecht in Europa« sei. 

Dokumente:

Institutionen:

via http://www.urheberrecht.org/news/6194/

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