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Freitag, 15. Februar 2019

EU-Urheberrechtsreform: Abschluss der Trilogverhandlungen

Das EU-Parlament, die EU-Kommission und der EU-Rat haben sich am Mittwochabend auf einen finalen Entwurf zur EU-Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt geeinigt (vgl. Meldung vom 14. Februar 2019).
Kritik an der Einigung kommt aus der IT-Wirtschaft. Der Branchenverband der Internetwirtschaft eco bedauert das Ergebnis der Verhandlungen. Die Verhandlungsführer von EU-KommissionRat und Parlament hätten die »letzte Chance auf ein faires europäisches Urheberrecht verspielt«. »Statt eines fairen Interessenausgleichs haben sich die protektionistischen Bestrebungen durchgesetzt und damit letztlich eine Benachteiligung digitaler Dienste und Geschäftsmodelle«, so Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco laut eigener Pressemitteilung. Damit setze Europa ein klares Zeichen und sage: Nein zu Innovation und zum technischen Fortschritt.
Die Initiative Urheberrecht begrüsst hingegen die erfolgreiche Beendigung des Trilogs. »Die Richtlinie schafft wesentliche Grundlagen zur oft versprochenen Verbesserung der Rechts- und Vertragslage der Kreativen und der Kulturwirtschaft in Europa.« Die Richtlinie wird das Verhältnis von Plattformen und Kreativen grundsätzlich ändern: die Plattformen werden künftig Urheber*innen und Künstler*innen an ihren Gewinnen beteiligen müssen, der Value Gap wird ein Stück weit geschlossen«, so der Sprecher der Initiative Urheberrecht Prof. Dr. Gerhard Pfennig.
Der Deutsche Musikrat fordert eine schnelle Verabschiedung des finalen Entwurfs, damit die Richtlinie noch vor der Europawahl im Mai in Kraft treten kann. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates erklärt, »die Einigung des Trilogs auf einen finalen Entwurf ist ein überaus positives Ergebnis für die gesamten europäische Kultur- und Medienlandschaft.« Die Regelungen seien keine Gefar, sondern eine große Chance für die Digitalisierung, die von der Bereitstellung kreativer Inhalte lebe.
Auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüsst den Abschluss der Trilog-Verhandlungen. »Mit der Einigung der Mitgliedsstaaten und des Parlaments im Trilog sind wir auf dem Weg zu einem modernen und fairen Urheberrecht einen wichtigen Schritt vorangekommen«, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Sein Dank gilt insbesondere den Verhandlungsführern, »dass sie sich in dem langwierigen Prozess so intensiv für konstruktive Lösungen eingesetzt haben«. 
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann erklärt: »Künstlerinnen und Künstler wollen, dass ihre Werke gesehen, gehört und gelesen werden. Sie wollen und müssen ebenso einen wirtschaftlichen Ertrag aus ihrer künstlerischen Leistung ziehen können. Es ist darum dringend erforderlich, dass die interessen von Kunst und Kultur in den Mittelpunkt von Urheberrechtsänderungen gerückt werden. Der jetzt gefundene Kompromiss bei den Trilog-Verhandlungen ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung«. 
Auch die GEMA bewertet den finalen Richtlinienentwurf positiv. »Wir begrüßen die heute zwischen den EU-Institutionen erzielte Einigung zum Urheberrecht. Dank der Richtlinie müssen Online-Plattformen Urheber für die Nutzung ihrer Werke endlich fair bezahlen. Das ist seit Jahren überfällig.« Dies erklärt Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. Der jetzt vorliegende Entwurf der Richtlinie nehme Online-Plattformen stärker in die Verantwortung und festige zugleich die Position der Kreativschaffenden sowie der Internetnutzer. 

Dokumente:

Institutionen:

via http://www.urheberrecht.org/news/6169/

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