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Freitag, 16. November 2018

Freie Bildungsmaterialien: Loslassen als OER-Prinzip


Seine eigenen Bildungsmaterialen als OER frei zu lizenzieren, ist im Kern eine urheberrechtliche Entscheidung. Aber es geht auch ums Loslassen: Man verzichtet darauf, den Werdegang der eigenen Werke zu kontrollieren. Diese Freigabe erhöht die Chancen, dass die Inhalte weiter genutzt werden und an Bedeutung gewinnen.
Die zentrale Idee offener Bildungsmaterialien (OER – Open Educational Resources) ist, sie für vielfältige Nutzungen freizugeben. Konzeptioneller Ausgangspunkt ist eine rechtliche Konstruktion. Mit der Freigabe verzichtet man als Urheber nicht auf seine gesetzlichen Schutzansprüche, sondern fügt diesen Werken eine Art Geschäftsbedingung bei: Jeder darf sie ohne Weiteres nutzen und verwerten, bearbeiten und verbreiten.
Mit der Freigabe löst man die Werke aus der Umklammerung des üblichen „Alle Rechte vorbehalten“, wonach ein Verändern oder kommerzielles Verwerten eines Werkes an eine explizite Erlaubnis gebunden ist. Wer seine Texte und Bilder, Arbeitsbögen oder auch Filme oder interaktive Medien hingegen nutzungsrechtlich freigibt, entscheidet sich dafür, sie in die freie Wildbahn zu entlassen. Denn wer anderen (fast) alles erlaubt, der kann ihnen (fast) nichts mehr verbieten.
Das heißt aber auch: Es ist nicht mehr kontrollierbar, wer die Werke und Materialien weiter nutzt, verändert und bearbeitet, ganz oder teilweise übernimmt, weiter verteilt oder verkauft. Und auch nicht, was mit den Werken geschieht, wie sie bearbeitet, variiert oder neu zusammengestellt werden. Betrachtet man dies nun als Kontrollverlust oder als Kontrollverzicht? ... [mehr] https://irights.info/artikel/loslassen-als-oer-prinzip-von-kontrollverzicht-zu-bedeutungsgewinn/29270

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