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Freitag, 19. Oktober 2018

Blinde und Sehbehinderte sollen besseren Zugang zu Literatur bekommen

Blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland sollen einen besseren Zugang zu Literatur erhalten. Deshalb wird Betroffenen sowie Blindenbibliotheken jetzt das Recht eingeräumt, ohne Zustimmung des Urhebers barrierefreie Kopien literarischer Werke herzustellen - also Hörbücher oder Bücher in Blindenschrift. Eine entsprechende Änderung des Urhebergesetzes hat der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet. Das Parlament setzt damit den Vertrag von Marrakesch aus dem Jahr 2013 um. Dieser regelt die barrierefreie Verfügbarkeit von urheberrechtlich geschützten Werken auf internationaler Ebene. In Deutschland sind Schätzungen zufolge derzeit nur fünf Prozent der veröffentlichten Literatur für Blinde und Sehbehinderte zugänglich. 

via http://www.spiegel.de/kultur/literatur/bundestag-blinde-und-sehbehinderte-sollen-besseren-zugang-zu-literatur-erhalten-a-1234017.html

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