Follower

Freitag, 10. August 2018

EuGH-Urteil: Keine Bagatellklausel für nicht-kommerzielle Bildnutzung

Bild-29184
Ein hoffentlich urheberrechtsfreies Bild von Córdoba, Quelle: Pixabay, CC0

Eine Schülerin benutzt für ein Referat ein Foto, das sie im Internet gefunden hat. Das Referat stellt sie dann auf die Schul-Homepage – und wird vom Fotografen abgemahnt. Über diesen Fall urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof – und gab dem Fotografen recht.

Interessant an dem Fall ist, dass im Vorfeld der EuGH-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona argumentierte, dass die Nutzung des Bildes aus verschiedenen Gründen rechtens sei, wie Leonhard Dobusch im April auf Netzpolitik.org erläuterte. Das Bild war auf der Webseite eines Reisemagazins online gestellt worden ohne Angabe zum Namen des Fotografen und zu den Rechten. Die Schülerin hatte zwar nicht gefragt, ob sie das Bild verwenden darf, aber einen Link zum Originalbild gesetzt.
Außerdem erklärte Sánchez-Bordona in seinem Schlussantrag:
„Das Einstellen einer Schularbeit, die eine allen Internetnutzern frei und kostenlos zugängliche Fotografie enthält, ohne Gewinnerzielungsabsicht und unter Angabe der Quelle auf der Internetseite einer Schule stellt kein öffentliches Zugänglichmachen […] dar, wenn dieses Bild bereits ohne Hinweis auf Nutzungsbeschränkungen auf dem Internetportal eines Reisemagazins veröffentlicht war.“
Dieser Argumentation ist das EuGH nicht gefolgt, sondern entschied, dass die Nutzung eines Fotos, das schon online steht, auch ohne kommerzielle Absicht eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Der Fotograf Dirk Renhoff ist zufrieden – er kann seine Bilder weiterhin exklusiv verwerten. ... [mehr] https://irights.info/artikel/eugh-urteil-keine-bagatellklausel-fuer-nicht-kommerzielle-bildnutzung/29183

Keine Kommentare: