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Freitag, 3. August 2018

EU-Leistungsschutzrecht: JURI-Vorsitzender gegen Kompromissvorschlag

Nachdem Anfang Juli eine knappe Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament gegen die Änderungsanträge des deutschen Berichterstatters für die laufende Urheberrechtsreform im EU-Parlament, Axel Voss, stimmte (vgl. Meldung vom 5. Juli 2018), stellt sich nun auch der Vorsitzende des federführenden Rechtsausschusses des EU-Parlaments, Pavel Svoboda, gegen den Kompromissvorschlag seines Fraktionskollegen. Dies berichtet »Golem«. 
Noch im Juni 2018 sprach sich der Rechtssauschuss des EU-Parlaments (»JURI«) mit knapper Mehrheit weitgehend für die Kompromissanträge von Berichterstatter Axel Voss aus (vgl. Meldung vom 21. Juni 2018).
Svoboda habe mit vielen Vertretern der Branche gesprochen und von diesen gehört, »dass sie lediglich besseren Schutz gegen Missbrauch der fast monopolistischen Position von Google auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts brauchen«. Mit dem umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Nachrichtenagenturen lasse sich nach seiner Ansicht »Qualität und Pluralität der Presse nicht sicherstellen«. Er befürworte den Vorschlag der früheren Berichterstatterin Theresa Comodini Cachia (vgl. Meldung vom 9. März 2017). Sie plädierte für die Einführung einer »Vermutungsregel«, die es Presseverlegern erleichtern würde, selbst gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. So könne eine Lücke geschlossen werden, ohne ein zusätzliches verwandtes Schutzrecht zu schaffen.
Auch die vorgesehenen Filterpflichten für Plattformbetreiber sieht Svoboda kritisch. »Meiner Meinung nach sollten wir über die Verantwortung von großen Online-Plattformen nachdenken«, so Svoboda laut »Golem«. Hierfür müsste genauer bestimmt werden, welche Pflichten die Plattformen haben sollten. Parallel sei auszuloten, welche Folgen diese Auflagen etwa für die Nutzer oder für kleine und mittelständische Unternehmen haben könnten.

via http://www.urheberrecht.org/news/6093/

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