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Mittwoch, 22. August 2018

Dreier/Schulze steht in der Neuauflage in beck-online zur Verfügung / Oliver Hintes Blog

Lange erwartet, steht DER Standardkommentar zum Urheberrechtsgesetz nun in der 6. Auflage zur Verfügung. Zumindest schon einmal online, der digitalen Welt sei Dank! Warum ist diese Neuauflage so wichtig? Sie kommentiert das UrhWissG kenntnisreich und ausführlich und wird in vielen Bereichen hoffentlich für die notwendige Klarheit sorgen.
So stellen die Autoren beispielsweise unmissverständlich fest, dass Bibliotheken schon aus rein praktischen Gründen beim Kopiendirektversand nach § 60e Abs.5 UrhG nicht verpflichtet werden dürfen, die Berechtigung der Besteller zu prüfen, ob diese aus nicht-kommerziellen Gründen handeln. Ein Tätigwerden kommt nur bei einem offensichtlichen Verstoß in Betracht.
Im Rahmen des § 60e Absatz 4 UrhG (sogenannte Terminalschranke) sind Bibliotheken allerdings verpflichtet, durch technische Konfigurationen sicherzustellen, dass pro Sitzung nicht mehr als 10% eines Dokuments vervielfältigt werden dürfen.
Zur Frage der Definition einer Sitzung (Dauer, Unterbrechung, etc.) treffen die Autoren allerdings keine Aussage.

via https://oliverhinte.wordpress.com/2018/08/21/dreier-schulze-steht-in-der-neuauflage-in-beck-online-zur-verfuegung/

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