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Freitag, 20. Juli 2018

Mehr als nur Scannen: Die Digitalisierung von Kulturgut in Deutschland

Digitale Sammlungen machen das kulturelle Erbe zugänglich und bilden eine Grundlage für computergestützte Auswertungen in den Geistes- und Kulturwissenschaften. Lisa Klaffki, Stefan Schmunk und Thomas Stäcker über den Stand der Dinge bei der Digitalisierung von Kulturgut und ihre Schlussfolgerungen daraus. 
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Einen beispielhaften Einblick in die derzeitige Digitalisierungssituation bieten historische Drucke in deutschen Bibliotheken. Seit rund zwanzig Jahren werden Drucke des 16. bis 18. Jahrhunderts in entsprechenden Verzeichnissen – den sogenannten VD 16, VD 17 und VD 18 – katalogisiert, erschlossen und digitalisiert. Für die einzelnen Jahrhunderte sieht der Stand der Dinge wie folgt aus:
  • Von rund 120.000 existierenden deutschen Druckausgaben des 16. Jahrhunderts sind etwa 106.000 im Verzeichnis erfasst. Etwa 67.000 Drucke sind mit einem Verweis auf digitalisierte Fassungen versehen. Geht man von der Gesamtmenge deutscher Druckausgaben des 16. Jahrhunderts aus, so sind rund 56 Prozent davon digital zugänglich.
  • Aus dem 17. Jahrhundert sind knapp 300.000 Drucke im Verzeichnis nachgewiesen. Im Januar 2018 lagen 153.019 Drucke digitalisiert vor, was einem Digitalisierungsgrad von etwa 54 Prozent entspricht. Bis 2020 sollen etwa 90 Prozent der Drucke digitalisiert vorliegen, so die Planung.
  • Aus dem 18. Jahrhundert lagen im Frühjahr 2018 rund 295.000 Monografien und etwa 5.000 Zeitschriftentitel digitalisiert vor. Bei rund 586.000 bibliographisch erfassten Monografien entspricht das einem Digitalisierungsgrad von gut 50 Prozent. Bei Zeitschriftentiteln sind rund 9.100 erfasst, damit liegt die Digitalisierungsquote bei knapp 55 Prozent.
Was zunächst ganz hoffnungsvoll wirkt, muss mit einigen Einschränkungen versehen werden:
  • Für die Literatur des 19. Jahrhunderts gibt es keinen Überblick über die Gesamtzahl an erschienenen Titeln. Die in einzelnen Projekten erreichte Digitalisierungsquote dürfte weit unter den oben genannten Zahlen liegen.
  • Im 20. Jahrhundert lässt die Nationalbibliografie zwar Rückschlüsse auf die Anzahl der erschienenen Titel zu. Urheberrechte schränken hier jedoch die Erstellung oder Bereitstellung von Digitalisaten für die Forschung stark ein, weshalb eine breit angelegte Digitalisierung bisher weder angegangen wurde noch konnte.
Außerdem bleibt festzustellen, dass die Digitalisate zumeist nicht in maschinenlesbarer und interpretierbarer Form vorliegen. Das war in der Vergangenheit auch nicht das Ziel, sollte es aber gerade bei zukünftigen Aktivitäten sein. GeisteswissenschaftlerInnen und ihre Communities sollten in Zukunft klarer als bislang artikulieren, für welche elektronische Methoden und Werkzeuge sie welche Formate, Auszeichnungssprachen und Erschließungstiefen benötigen. Erste Ideen und Anforderungen haben wir dazu für digitalisierte Texte, Bilder sowie Audio- und audiovisuelle Materialien formuliert und allgemeine Vorschläge für Anforderungen an medienübergreifende Digitalisierungstandards gemacht. ... [mehr] https://irights.info/artikel/digitalisierung-kulturgut/29157

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