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Samstag, 9. Juni 2018

Kopiervergütung: Kein Grundrecht auf Ausschüttungen für Verlage

Im Streit um die Kopiervergütung der VG Wort hat das Verfassungsgericht eine Beschwerde des C.H.-Beck-Verlags abgewiesen. Der Verlag habe nicht ausreichend begründet, dass er in seinen Grundrechten verletzt werde, wenn er kein Geld der Verwertungsgesellschaft erhalte. Der Beck-Verlag wandte sich mit seiner Beschwerde gegen ein vom Urheberrechtler und Autor Martin Vogel erstrittenes Urteil des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte 2016 festgestellt, dass die Ausschüttungspraxis der Verwertungsgesellschaft VG Wort über viele Jahre rechtswidrig war. Sie hatte pauschal Geld an Verlage überwiesen, die darauf keinen Anspruch hatten. Der Verlag sah durch das BGH-Urteil sein Eigentumsrecht, den Grundsatz der Gleichbehandlung und Verfahrensregeln verletzt. Eine solche Verletzung seiner Grundrechte habe er jedoch „nicht hinreichend substantiiert“ dargelegt, so das Verfassungsgericht in seinem Beschluss (Aktenzeichen 1 BvR 1213/16 vom 18. April 2018). ... [mehr] https://irights.info/artikel/kopierverguetung-vg-wort-verfassungsgericht-beck/29106

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