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Donnerstag, 22. März 2018

Verordnung für die Einfuhr von Kulturgut in den EU-Binnenmarkt

Der Entwurf einer Verordnung für die Einfuhr von Kulturgut in den EU-Binnenmarkt, den die EU-Kommission im Sommer 2017 veröffentlicht hat, wird derzeit im Europäischen Rat diskutiert. Kommen hohe Wertgrenzen für antiquarische Bücher und gedruckte Landkarten? 

In Deutschland zuständig für das Thema ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters. Nach Auskunft aus ihrem Haus wird der Entwurf seit Herbst 2017 im Europäischen Rat auf Arbeitsebene erörtert. "Dabei werden zu vielen Einzelpunkten Alternativen diskutiert, ohne dass sich jetzt schon absehen lässt, in welche Richtung die Mehrheit der Mitgliedstaaten tendieren wird." Weiter heißt es in einer BKM-Stellungnahme gegenüber boersenblatt.net: "Vor diesem Hintergrund ist schwer absehbar, ob der Rat zu einer ersten gemeinsamen Einschätzung noch im ersten Halbjahr 2018 (unter bulgarischem Ratsvorsitz) oder erst danach (unter dem Vorsitz Österreichs) kommen wird. Die Beratungen im Europäischen Parlament fangen jetzt erst an. Wenn sich sowohl Rat als auch Parlament jeweils einen Standpunkt gebildet haben, wird im sogenannten 'Trilog' (Parlament, Rat, Kommission) versucht werden, zu einer Kompromisslösung zu finden. Erst danach können Rat und Parlament den Vorschlag verabschieden."
Praktisch von großer Bedeutung – und im Rat offenbar intensiv diskutiert – ist die Frage, auf welche Bereiche die Verordnung angewendet werden soll: "Unter verschiedenen Alternativen favorisieren derzeit viele Mitgliedstaaten, die Kulturgut-Kategorien nebst Alters- und Wertgrenzen zu übernehmen, die seit Jahrzehnten für die Ausfuhr von Kulturgütern aus der EU in Drittstaaten gelten (Verordnung 116/09/EU) und mit denen auch der Handel vertraut ist." Für den Antiquariatshandel wären in diesem Fall folgende Kulturgut-Kategorien sowie Alters- und Wertgrenzen einschlägig:
  • Wiegendrucke und Handschriften, einschließlich Landkarten und Partituren, als Einzelstücke oder Sammlung, die älter als 50 Jahre sind und nicht ihren Urhebern gehören, unabhängig vom Wert;
  • Bücher, die älter sind als 100 Jahre, als Einzelstücke oder Sammlung mit einem Mindestwert von 50.000 Euro;
  • gedruckte Landkarten, die älter sind als 200 Jahre mit einem Mindestwert von 15.000 Euro.
Derzeit ist nach BKM-Einschätzung offen, ob sich dieses System – als eine von mehreren Lösungen – durchsetzen wird.

via https://www.boersenblatt.net/artikel-antiquariat.1445106.html

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