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Donnerstag, 1. März 2018

BGH gibt Google recht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass Google nicht verpflichtet ist, Suchtreffer und Links vorab auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (AZ: VI ZR 489/16). Demnach muss eine Suchmaschine erst dann reagieren, wenn sie sehr konkrete Hinweise auf eine offensichtliche Rechtsverletzung erhält, etwa bei Kinderpornografie oder dem Aufruf zu Gewalttaten im Netz. "Betreiber von Suchmaschinen  identifizieren sich nicht mit den Inhalten", stellte der Vorsitzende Richter klar. Weder hätten sie die Seiten verfasst, noch machten sie sie sich zu eigen. Außerdem würde eine Suchmaschine praktisch lahmgelegt, würde sie jedes Suchergebnis vorab prüfen müssen.

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